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Umfrage: private Mobilfunknummern auf Verlangen an Dienstelle geben?

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Opa:
Das ArbZG lässt Ausnahmen zu, bildet allerdings sowieso nur den Rahmen. Maßgeblich für den öffentlichen Dienst sind die tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit sowie die darunter abgeschlossenen Dienstvereinbarungen, die erstere weiter einschränken können.

MoinMoin:

--- Zitat von: Faunus am 08.10.2023 19:02 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 08.10.2023 18:25 ---Ich nutze diese möglichen nach meinem Wünschen, aber das scheint dir nicht begreiflich zu sein, .....

--- End quote ---

Hast Du diese "Schiene" wirklich nötig?

Du gehst nach Deiner Aussage auf die 60 zu, da sollte schon mehr als "ich" an Reflektion der eigenen Handlungen möglich sein.

--- End quote ---
Ich frage mich nur warum du so auf die bekannten Formalien rumreitest und die individuellen Möglichkeiten verneinst, den hier geht es um ein Ich Thema, welches du eingebracht hast und ich nur meine andere Lebenswelt gegenüber deiner darstelle:
"Ich kenne in meinem Arbeitsleben ..."
"Ich persönlich bin der Meinung, dass die dauerhafte Erreichbarkeit ein grundlegenden Fehler in unserer Arbeitswelt ist.."

Darauf entgegnete ich nur, dass es auch andere Arbeitswelten und Weltsichten gibt, in denen man sehr positiv mit einer solchen Erreichbarkeit umgehen kann, wenn der AG es nicht fordert und die AN damit eigenverantwortlich, vernünftig umgehen, ist es ein absoluter Lebensgewinn, selbst wenn ich im Wattenmeer oder auf dem Berggipfel in meiner Freizeit etwas Regel.

Das scheint dir nicht begreiflich zu sein, sonst würdest du da nicht so nach kobern und es als Versagen des AGs und illegales Handel darstellen.

Sorry, aber ich persönliche lebe im Arbeitsparadies, obwohl ich im Wattenmeer ans Telefon gehe und ja da muss ich dann eben anmerken, dass dir dies nicht begreiflich zu sein scheint.
(Das ein solcher Umgang mit Telefonnummer und Arbeitszeit und Erreichbarkeit nicht jedermanns/frau Sache ist, habe ich ebenfalls schon ausreichend verdeutlicht)

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