Hallo,
ist es richtig, dass man einen befristeten AV bis zu drei Wochen nach Beendigung des AV mit einer Entfristungsklage überprüfen lassen kann?
Gilt das auch, wenn man selbst gekündigt hat?
Man kündigt z. B. zum 31.10.2023, hat man dann noch bis zum 21.11.2023 Zeit, dieses selbst gekündigte AV mit einer Entfristungsklage überprüfen zu lassen?
Vielen Dank.
Gruß