Moin,
Für dich ist nur relevant, ob in deinem Arbeitsvertrag steht, dass dieser im Rahmen des TV-L geschlossen wurde. Ob und wie dein AG die Kalkulation korrekt durchgeführt hat, betrifft dich nicht.
(Konkret ist bei den meisten Drittmittelprojekten, die ich gesehen habe, jeweils ein gewisser Pauschalbetrag für Personal vorgesehen (unterschieden nur nach „Prof“, „Juniorprof/ Forschungsgruppenleitung“, „PostDoc“, „Doktorand_in“, Verwaltung, SHK), unabhängig davon, wie viel die entsprechende Person je nach Dienstalter/ Stufe denn nun tatsächlich an Lohnkosten erzeugt. Die Uni/ Hochschule/ das Forschungsinstitut muss das dann mit dem eigenen Haushalt verrechnen/ abpudern.)
Achtung: Sollte da nur „angelehnt an TV-L“ stehen, dann muss man sich nicht an alle Vereinbarungen halten, die dort geschlossen werden. Also z.B. auch, was eine mögliche Inflationsausgleichszahlung angeht.