Autor Thema: [SH] Familienzuschlag für Kinder bei Dienstunfähigkeit  (Read 1434 times)

HansGeorg

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Ich habe eine Frage zu der ich selber leider trotz Recherche keine Eindeutige Antwort gefunden habe. Wenn jemand Dienstunfähig wird und Ruhegehalt bezieht. Kommt dann da noch der Familienzuschlag für die Kinder oben drauf, solange die Kinder berücksichtigungsfähig sind. Oder wird nur das reguläre Ruhegehalt gezahlt (welches ja nur den verheirateten Zuschlag einbezieht)?

hondafahrer26

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§57 Abs. 1 Satz 2 SHBeamtVG:
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der nach § 44 SHBesG in Betracht kommenden Stufe des Familienzuschlages wird neben dem Ruhegehalt gezahlt.

HansGeorg

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§57 Abs. 1 Satz 2 SHBeamtVG:
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der nach § 44 SHBesG in Betracht kommenden Stufe des Familienzuschlages wird neben dem Ruhegehalt gezahlt.

Super, ich danke dir. Hatte es es nicht gefunden, oder überlesen.

MichaelKO

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Guten Morgen,

vielen Dank für den Beitrag. Ich bin in BW verbeamtet und diese Frage interessiert mich ebenfalls sehr, leider finde ich da im Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg keine Antwort. Weiß jemand wie der Familienzuschlag für Kinder bei Dienstunfähigkeit in Baden-Württemberg geregelt ist?

Vielen Dank

Michael