Autor Thema: Im mittleren Dienst bei der Bundeswehr Verwaltung direkt einsteigen  (Read 5576 times)

EvtlAnwärter

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Hallo,

Hat jemand schon mal den Direkteinstieg im mittleren Dienst bei der Bw gemacht?
Steigt man da in A6 ein oder kann man auch in einem Beförderungsamt beginnen?
Werden die Jahre Berufserfahrung bei der Zuordnung zur Stufe angerechnet?

Vielen Dank und viele Grüße

PolareuD

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Zuerst muss eine Laufbahnbefähigung erreicht werden. Beim Direkteinstieg braucht man dazu 1,5 Jahre Erfahrungszeiten in einer vergleichbaren Tätigkeit. Liegen diese vor kann man direkt verbeamtet werden. Wenn nicht, wird die fehlende Zeit in einem Angestelltenverhältnis absolviert bevor man verbeamtet werden kann. Eingangsamt ist je nach Laufbahn A6 (nicht techn. Dienst) oder A7 (techn. Dienst). Die Einstellung in einem Förderamt ist möglich, wenn zusätzliche vergleichbare anrechenbare Zeiten vorliegen, so dass man die Laufbahn fiktiv nachzeichnen kann. Also min. zusätzliche 3 Jahre für eine A7 (ntD) bzw. A8 (tD).

EvtlAnwärter

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Danke für die Info.
Ich hätte Dienstzeiten aus einem TVöD Verhältnis einerseits vergleichbar mittlerer Dienst (E6) als auch gehobener Dienst (E9c bis E11). Können beide auch angerechnet werden, sind beide gleichwertig?

Wie sieht es bei der Bw mit Aufstiegsmöglichkeiten aus (u.a. modulare Qualifizierung)?

PolareuD

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Welcher höchster Berufs- und Bildungsabschluss liegt den vor?

Die praktisch relevanten Aufstiegsverfahren in der Bw sind durch die §24, 27 und 35ff Bundeslaufbahnverordnung geregelt. Ich persönlich halte die Chancen nach §27 und 35 eher für gering, da die letzten Regelbeurteilungen der höchsten bzw. zweithöchsten Note entsprechenden müssen. Aufgrund der Quotierung der Regelbeurteilungen stellt das eine Herausforderung dar. Zu dem muss man bei bei §27 das Endamt erreicht haben. Bleibt also nur §24. Hierfür muss man auf eigene Kappe nachstudiert und min. einen Bachelorabschluss erreicht haben.

EvtlAnwärter

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Die Meisterprüfung habe ich.
In Bayern gilt dies als Hochschulreife.

Phoenix

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Die Meisterprüfung habe ich.
In Bayern gilt dies als Hochschulreife.

Dann geh nicht in den mittleren Dienst

es lohnt sich nicht

EvtlAnwärter

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Was bedeutet "lohnen" konkret?

Ich befürchte halt, dass mein Abschluss als Verwaltungsfachwirt nicht als Bildungsvoraussetzung für ein duales Studium beim Bund anerkannt wird, da er nur zu einem Studium an einer Hochschule oder Universität in Bayern berechtigt.

Simba

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Du willst doch direkt als Beamter im mD eingestellt werden.
Also: alles gut.

Für eine direkte Einstellung in den gD fehlt dir, wie beschrieben, das Studium.
Da könntest du dich mit deinem Fachwirt für einen Vorbereitungsdienst gD bewerben.

Oder du beginnst halt als Beamter im mD und strebst dann irgendwann einen Aufstieg an…

EvtlAnwärter

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@Simba:
Ja klar, eigentlich mittlerer Dienst, da ich dachte, mein Fachwirt wird nicht als Hochschulreife anerkannt.
Weißt Du sicher, ob dieser als solche anerkannt werden würde?

andreb

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Ergänzende Ausführungen …

Direkteinstieg mD:
Welche tatsächliche Berufsausbildung liegt vor ?! Nicht die Fortbildungsqualifikation zum Fachwirt..
Wenn eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (Bund) vorhanden ist, wird einem die Laufbahnbefähigung direkt  attestiert.
Wenn „lediglich“ eine kaufmännische Ausbildung vorliegt, müssen 18 Monate für die Laufbahnbefähigung in einer entsprechenden Tätigkeit vorliegen (s.o.).
Für die Stufenzuordnung werden Zeiten alles ab der EGr 5 und höher angerechnet (bis auf die ggf. 18 Monate für den Erwerb der Laufbahnbefähigung). Hier zu 100%.

Laufbahnausbildung gD:
Falls ein entsprechendes Assessment bestanden worden ist und die Laufbahnausbildung im gD erfolgreich abgeschlossen wurde, ist folgendes möglich.
- Anrechnung von Zeiten der Tätigkeiten von EGr 5-9a zu 50% für die Stufenzuordnung
- ferner die Anrechnung von Tätigkeiten ab EGr 9b aufwärts auf die Probezeit sowie zu 100% für die Stufenzuordnung. Doppelanrechnung findet m.E. nicht statt.

Neuling2016

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Ergänzende Ausführungen …

Direkteinstieg mD:
Welche tatsächliche Berufsausbildung liegt vor ?! Nicht die Fortbildungsqualifikation zum Fachwirt..
Wenn eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (Bund) vorhanden ist, wird einem die Laufbahnbefähigung direkt  attestiert.

Die Aussage ist nicht korrekt. Die 18 Monate hauptberuflicher Tätigkeiten entsprechend dem mD sind zwingende Voraussetzung für die Laufbahnbefähigigung.

Durch die Ausbildung VfA liegt lediglich der notwendige Abschluss vor.

andreb

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Definitiv nicht …

Entweder liegt die Laufbahnbefähigung durch einen entsprechenden Vorbereitungsdienst vor (vgl. § 7 Nr. 1 BLV)  oder aber die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Bundesverwaltung wurde erfolgreich bestanden (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BLV i.V.m. § 19 Abs. 2 BLV).

Im Geschäftsbereich BMVg mittlerweile gängige Praxis, dass Verwaltungsfachangestellte nach erfolgreichem Assessment im mittleren Dienst verbeamtet werden.

Neuling2016

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Definitiv nicht …

Entweder liegt die Laufbahnbefähigung durch einen entsprechenden Vorbereitungsdienst vor (vgl. § 7 Nr. 1 BLV)  oder aber die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Bundesverwaltung wurde erfolgreich bestanden (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BLV i.V.m. § 19 Abs. 2 BLV).

Im Geschäftsbereich BMVg mittlerweile gängige Praxis, dass Verwaltungsfachangestellte nach erfolgreichem Assessment im mittleren Dienst verbeamtet werden.

§ 7 Nr. 2 Buchst. b) BLV iVm § 19 Abs. 1 Nr. 2 BLV.

- ENDE -

andreb

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§ 7 Nr. 2 b) BLV regelt den Personenkreis „Andere Bewerberinnen und andere Bewerber“ (vgl. § 22 BLV). Diese Thematik liegt hier in keiner Weise vor.

§ 7 Nr. 2 a) BLV i.V.m. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BLV regelt den Fall „Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Bundesverwaltung“. Hier sind die Voraussetzungen i.S.d. § 19 Abs 2 BLV erfüllt!

§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BLV regelt die weiteren Konstellationen
z.B. bei VFA Fachrichtung Kommunal bzw. Landesverwaltung, sonstige rechtslastigen sowie kaufmännischen Berufe ivm der hauptberuflichen Tätigkeit.

So lauten auch die Voraussetzungen für das Verfahren bei der Bw.

https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobDetail/civGroup/ThreeColumnsEndExpanded/C37F18187B6A1EDDB3F0375B1BA6119F/?json=%257B%2522Keywords%2522:%2522mittlerer%2520nichttechnischer%2522,%2522Langu%2522:%2522D%2522,%2522SearchCategory%2522:%255B%25220025%2522,%25220026%2522,%25220027%2522,%25220028%2522%255D%257D


Phoenix

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Was bedeutet "lohnen" konkret?

Ich befürchte halt, dass mein Abschluss als Verwaltungsfachwirt nicht als Bildungsvoraussetzung für ein duales Studium beim Bund anerkannt wird, da er nur zu einem Studium an einer Hochschule oder Universität in Bayern berechtigt.

Du kannst mit dem Verwaltungswirt stellen bis E10/11 besetzen, warum dann in A6 bzw. A7 anfangen wollen und auf den guten Willen der Vorgesetzten angewiesen sein