Autor Thema: höherwertige Tätigkeit  (Read 1730 times)

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höherwertige Tätigkeit
« am: 18.09.2023 16:41 »
Hallo zusammen,

ich bin Beschäftigter in der 9b und übernehme jetzt Tätigkeiten eines Beamten nach A12. Steht mir hier eine Höhergruppierung zu?
Danke für eure Antworten.

McOldie

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Antw:höherwertige Tätigkeit
« Antwort #1 am: 18.09.2023 17:22 »
Wen diese Tätigkeiten höherwertigen Tätigkeitsmerkmalen entsprechen, die Tätigkeit dauerhaft übertragen wurde und ggf. die in der Entgeltordnung genannten persönlichen Voraussetzungen erfüllt, hat eine Höhergruppierung zuerfolgen. A 12 heißt aber nicht automatisch E 12

E15TVL

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Antw:höherwertige Tätigkeit
« Antwort #2 am: 18.09.2023 20:39 »
Hallo zusammen,

ich bin Beschäftigter in der 9b und übernehme jetzt Tätigkeiten eines Beamten nach A12. Steht mir hier eine Höhergruppierung zu?
Danke für eure Antworten.
Woher kommt die Annahme, dass die Tätigkeiten des verbeamteten Kollegen höherwertig seien (s. Überschrift)? Im gehobenen Dienst ist er mutmaßlich in A9 gestartet und hat dann einfach lang genug gewartet. Die Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit könnte genauso gut der E9a entsprechen und mit einer Herabgruppierung verbunden sein.

MoinMoin

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Antw:höherwertige Tätigkeit
« Antwort #3 am: 18.09.2023 20:48 »
Woher kommt die Annahme, dass die Tätigkeiten des verbeamteten Kollegen höherwertig seien (s. Überschrift)? Im gehobenen Dienst ist er mutmaßlich in A9 gestartet und hat dann einfach lang genug gewartet. Die Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit könnte genauso gut der E9a entsprechen und mit einer Herabgruppierung verbunden sein.
Nein, das ist nicht korrekt, ein Beamter kann nur auf die A12 befördert werden, wenn er auch einen entsprechend Posten hat, ein A9er der auf A9 sitzt kann warten bis zu Pensionierung, wird niemals A10.

Ansonsten: Ja, es besteht die berechtigte Vermutung, das die Tätigkeiten die der A12 Beamte gemacht hat höher als EG9b eingruppiert ist.
Es kann aber auch durchaus sein, dass es nur 9a ist oder 9b.


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Antw:höherwertige Tätigkeit
« Antwort #4 am: 18.09.2023 20:53 »
Danke für eure Antworten. Er hat eine Stellenbeschreibung die nach A 12 bewertet ist.

MoinMoin

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Antw:höherwertige Tätigkeit
« Antwort #5 am: 18.09.2023 20:59 »
Danke für eure Antworten. Er hat eine Stellenbeschreibung die nach A 12 bewertet ist.
Dann wäre zu überprüfen, wie diese Tätigkeiten nach der EGO eingruppiert sind.