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[MV] Landesregierung legt Gesetzesentwurf zur Besoldung und Versorgung vor

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Nutzer12345:
Guten Morgen wertes Forum,

sonst habe ich nur mitgelesen, aber diese Nachricht erreichte mich gerade und möchte diese hier teilen:

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-MV-Landesregierung-legt-Gesetzesentwurf-zur-Besoldung-und-Versorgung-vor?open&ccm=000

Inhalt:

* Die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 werden um 3 % erhöht, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um 2 %, alle anderen Erfahrungsstufen steigen um 1 % („3,2,1-Modell“). Dies wirkt sich auch entsprechend auf die Versorgung aus. Nach dem Willen der Landesregierung wird dies nicht für die höheren Ämter der R-Besoldung und nicht für die B-Besoldung gelten.
* Die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlung werden von 38,001 %, 33,300 % und 29,382 % auf 40 % in A 1 bis A 9, 35 % in A 10 bis A 12 und 30 % ab A 13 erhöht („Glättung der Sonderzahlung“). Dies wirkt als soziale Komponente und gilt auch für die Versorgung.
* Der Kinderzuschlag wird von 124,06 Euro auf 175 Euro je Kind erhöht (zuzüglich 60 Euro in A 4, 55 Euro in A 5 und 40 Euro in A 6).
* Es wird ein einheitlicher Betrag für dritte und weitere Kinder geschaffen (bisher abhängig von der Besoldungsstufe, die bisherige Erlassregelung wird abgelöst).
* Der Sonderbetrag der Sonderzahlung wird von 25,56 Euro je Kind auf 300 Euro je Kind erhöht.
* Es wird künftig bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation von einem mitverdienenden Ehepartner (6.240 Euro/ Jahr) ausgegangen und ein „Familienergänzungszuschlag eingeführt werden („Wechsel zur Mehrverdienerfamilie“).
* Der nächste Tarifabschluss soll zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.
Ich bin Laie, daher meine Frage ob das durch kompetentere Foristen hier bewertet werden kann?

Danke

Mitleser:
Schade, habe wirklich gehofft, man orientiert sich an den Zahlen an Thüringen Mitte des Jahres.
Da liegen Welten zwischen.

Hulbatsub:
Unser verkappter Forenjurist ST wird sich sicher bald wieder mit ellenlangen Ausführungen melden, die kurz runtergebrochen so zusammengefasst werden können: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Allen Betroffenen empfehle ich „love it, change it or leave it“. Es gab selten einen krasseren Arbeitnehmermarkt. Wenn mir die Besoldung nicht gefällt, kann ich jammern, widersprechen oder klagen - es ändert sich zumindest in naher Zukunft nichts. Dann lieber in die freie Wirtschaft und das Gehalt frei verhandeln.

Ausnahmslos jeder, der hier seit Jahren rumjammert und erbost darüber ist, wie schrecklich einen die Dienstherren doch behandeln und wie verfassungswidrig man alimentiert wird, hat wohl noch nicht einen so hohen Leidensdruck, dass man gehen würde. Deswegen ist dieses ganze blablabla auch nicht ernst zu nehmen. Denn wenn es so schlimm wäre, dann würde man einfach gehen und mit den Füßen abstimmen. Dafür fühlt man sich im warmen und engen Mantel des Dienstherren aber wohl doch zu wohl.

Schreibt euch weiterhin die Finger wund und träumt von verfassungsmäßiger Besoldung. Mich amüsiert einerseits, wie naiv das Gros ist und erschreckt andererseits, wie viel Zeit manche haben, permanent Sachen festzustellen, die nicht zu ändern sind.

Schnarchnase81:

--- Zitat von: Hulbatsub am 19.09.2023 11:05 ---Unser verkappter Forenjurist ST wird sich sicher bald wieder mit ellenlangen Ausführungen melden, die kurz runtergebrochen so zusammengefasst werden können: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Allen Betroffenen empfehle ich „love it, change it or leave it“. Es gab selten einen krasseren Arbeitnehmermarkt. Wenn mir die Besoldung nicht gefällt, kann ich jammern, widersprechen oder klagen - es ändert sich zumindest in naher Zukunft nichts. Dann lieber in die freie Wirtschaft und das Gehalt frei verhandeln.

Ausnahmslos jeder, der hier seit Jahren rumjammert und erbost darüber ist, wie schrecklich einen die Dienstherren doch behandeln und wie verfassungswidrig man alimentiert wird, hat wohl noch nicht einen so hohen Leidensdruck, dass man gehen würde. Deswegen ist dieses ganze blablabla auch nicht ernst zu nehmen. Denn wenn es so schlimm wäre, dann würde man einfach gehen und mit den Füßen abstimmen. Dafür fühlt man sich im warmen und engen Mantel des Dienstherren aber wohl doch zu wohl.

Schreibt euch weiterhin die Finger wund und träumt von verfassungsmäßiger Besoldung. Mich amüsiert einerseits, wie naiv das Gros ist und erschreckt andererseits, wie viel Zeit manche haben, permanent Sachen festzustellen, die nicht zu ändern sind.

--- End quote ---

Zweitaccount Seppelmeier???

Der Obelix:
Am lustigsten ist wieder die Ehepartner-Einkommensgrenze von 6400 €. Natürlich verfassungswidrig.

Der Ehepartner sorgt selbst für die Amtsangemessenheit der Besoldung des Beamten, nicht mehr der Dienstherr. Einfach herrlich und erfrischend anders der Norden unserer Republik.

Wird dann bei der Versetzung des Beamten der Ehepartner auch versetzt? Was passiert wenn der Ehegatte aber Arbeiten muss im schönen Gadebusch und der Beamte nach Heringsdorf versetzt wird? Na gut für 6400 € pro Jahr darf man sicher dem Ehegatten auch zumuten die einfachen 246Km zu pendeln (592 Km pro Tag)......

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