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[MV] Landesregierung legt Gesetzesentwurf zur Besoldung und Versorgung vor
Mitleser:
--- Zitat von: Mitleser am 19.09.2023 10:59 ---Schade, habe wirklich gehofft, man orientiert sich an den Zahlen an Thüringen Mitte des Jahres.
Da liegen Welten zwischen.
--- End quote ---
Hatte mal jetzt Zeit, um zu vergleichen...vielleicht lese ich das auch nur falsch ::)
Beispiel A12, Stufe 10, verh., 2 Kinder:
Besoldung:
Thüringen: 5008€ vs. etwa 4740€ für MV nach Erhöhung von 1% gemäß Entwurf;
Th. zahlt für das erste Kind 304€, für das zweite 494€ vs. 175€ pro Kind für MV
Th. zahlt 80€ pro Erwachsenem im Haushalt, wenn Partner nicht im öD, sowie 40€ pro Kind vs. MV = 0
Wenn jetzt die Thüringer gefühlt so viel Geld in die Hand nehmen, um eine amtsangemessene Alimentation zu schaffen, versteh ich das Papier aus dem Norden nicht wirklich.
Am o.g. Beispiel hat der Thüringer Beamte gute 1000€ mehr auf der Brutto-Seite, wenn man alles zusammengerechnet hat?
Ich bin gespannt, was die vielen anderen Bundesländer aus der Schublade zaubern werden.
Aloha:
--- Zitat ---Es wird künftig bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation von einem mitverdienenden Ehepartner (6.240 Euro/ Jahr) ausgegangen und ein „Familienergänzungszuschlag eingeführt werden („Wechsel zur Mehrverdienerfamilie“).
--- End quote ---
Wunderbar, jetzt legt Landesregierung einfach die Prüfkriterien des BVerfG fest.
edeserver:
Ich bin überrascht über die Bewertung der Gewerkschaften "Der DGB und seine Gewerkschaften rufen nach dem aktuellen Stand im Jahr 2023 nicht zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation in Mecklenburg-Vorpommern auf."
Ist man tatsächlich, vorab der erwähnten Prüfung, der Überzeugung eine amtsangemessene Alimentation ab 2023 mit diesem Entwurf herzustellen??
Aloha:
--- Zitat von: edeserver am 19.09.2023 12:37 ---Ich bin überrascht über die Bewertung der Gewerkschaften "Der DGB und seine Gewerkschaften rufen nach dem aktuellen Stand im Jahr 2023 nicht zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation in Mecklenburg-Vorpommern auf."
Ist man tatsächlich, vorab der erwähnten Prüfung, der Überzeugung eine amtsangemessene Alimentation ab 2023 mit diesem Entwurf herzustellen??
--- End quote ---
Ich denke, niemand glaubt an eine verfassungskonforme Lösung hier, aber es spart einfach erstmal Geld! Allein das Einbeziehen des Partnereinkommens heißt doch im Klartext: "Uns ist klar, dass die Besoldung um mindestens 6000€ zu niedrig ist, wir sparen aber erstmal mit diesem Taschenspielertrick und verschieben die Lösung bis zu einem Gerichtsurteil in der Zukunft, wenn wir lange nicht mehr verantwortlich sind."
Die Gewerkschaftsdiskussion hatten wir ja schon vielfach, aber außer von drb und dbb-thüringen ist da im Allgemeinen nicht viel zu erwarten. Dieses Beispiel ist hier natürlich besonders krass und hat schon fast bayerische Züge.
Malkav:
Pünktlich zu dieser Frechheit von Regierungsvorhaben eine neue Meldung von der Umfragefront:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-jetzt-auch-in-mecklenburg-vorpommern-vorn-viertes-bundesland-19184419.html
Aber Frau Schwesig wird die demokratische Grundordnung sowie die Werte und Normen des Grundgesetzes mit allen Mitteln des Rechtsstaates verteidigen!
Also na ja ...ääääähm .... die meisten Normen.
Und hinsichtlich der Mittel na ja ... äääähm ... also alle Mittel außer Haushaltsmittel.
Einige Bestandteile des Verfassung sind ja auch Regierungsperspektive offenkundig eher (ausschließlich einseitig) dispositiv. Es scheint sich immer noch nicht bis in höchste Regierungskreise rumgesprochen zu haben, dass es das Grundgesetz nur als Gesamtpaket gibt und man nicht bestimmte Teile ignorieren kann, wenn die gerade nicht in den Kram passen.
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