Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[MV] Landesregierung legt Gesetzesentwurf zur Besoldung und Versorgung vor

<< < (3/18) > >>

racketsn:
https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/knecht-zunaechst-eine-verfassungsgemaesse-alimentation-dann-die-einkommensrunde-mit-der-tarifgemeinschaft-der-laender-tdl/

„Nach fast einjährigen Verhandlungen im sogenannten Besoldungsdialog zur Umsetzung der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe konnten wir uns mit dem Finanzministerium und in Teilen auch mit der Staatskanzlei auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verständigen“, sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin..."

einfach nur traurig!  :(

meckelbörger:
Spannend wird es ja, wie mit Widersprüchen aus 2022 und vorher umgegangen werden soll. Das das Gesetz
nur rückwirkend bis 01.01.23 heilen soll, steht ja so geschrieben. Ebenfalls wundert mich, das zur Höhe der Zuschläge für dritte und weitere Kinder nichts konkretes zu finden ist. Die letzte Aktualisierung der Zuschlagsbeträge
https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf
sieht ja erhebliche Spreizungen zwischen den Besoldungsgruppen vor, die ja nun wegfallen soll. Interessant wäre es daher, zu wissen auf, welchen einheitlichen Betrag man sich hier einigen wird und wie dieser fortgeschrieben wird. Es wird in jedem Fall ratsam sein, weiterhin Wiederspruch einzulegen.

Aloha:

--- Zitat von: racketsn am 20.09.2023 09:20 ---https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/knecht-zunaechst-eine-verfassungsgemaesse-alimentation-dann-die-einkommensrunde-mit-der-tarifgemeinschaft-der-laender-tdl/

„Nach fast einjährigen Verhandlungen im sogenannten Besoldungsdialog zur Umsetzung der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe konnten wir uns mit dem Finanzministerium und in Teilen auch mit der Staatskanzlei auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verständigen“, sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin..."

einfach nur traurig!  :(

--- End quote ---

Ja, vor allem, da hier ja vom dbb-mv der Eindruck erweckt wird, dass z.B.  mit einer 1%-igen Erhöhung der Besoldung von Ledigen eine verfassungsmäßige Alimentation erreicht sei.

Ozymandias:

--- Zitat von: racketsn am 20.09.2023 09:20 ---https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/knecht-zunaechst-eine-verfassungsgemaesse-alimentation-dann-die-einkommensrunde-mit-der-tarifgemeinschaft-der-laender-tdl/

„Nach fast einjährigen Verhandlungen im sogenannten Besoldungsdialog zur Umsetzung der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe konnten wir uns mit dem Finanzministerium und in Teilen auch mit der Staatskanzlei auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verständigen“, sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin..."

einfach nur traurig!  :(

--- End quote ---

1 Jahr Verhandlungen, warum? Da sieht man mal wieder wie zäh es zugeht. Vor allem muss man Bedenken, der Beschluss ist mittlerweile über 3 Jahre alt. Also hat man mindestens 2 Jahre gar nichts gemacht.

Immerhin bekommt bei diesem Modell die ganze A-Besoldung Erhöhungen. Ob das Konzept insgesamt aber so stimmig ist, ist eher fraglich. Auch hohe R und B-Besoldungen müssen amtsangemessen besoldet werden.

racketsn:
"Spannend wird es ja, wie mit Widersprüchen aus 2022 und vorher umgegangen werden soll. Das das Gesetz
nur rückwirkend bis 01.01.23 heilen soll, steht ja so geschrieben. Ebenfalls wundert mich, das zur Höhe der Zuschläge für dritte und weitere Kinder nichts konkretes zu finden ist. Die letzte Aktualisierung der Zuschlagsbeträge
https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf
sieht ja erhebliche Spreizungen zwischen den Besoldungsgruppen vor, die ja nun wegfallen soll. Interessant wäre es daher, zu wissen auf, welchen einheitlichen Betrag man sich hier einigen wird und wie dieser fortgeschrieben wird. Es wird in jedem Fall ratsam sein, weiterhin Wiederspruch einzulegen."

Gibt es denn Informationen darüber, wie mit Widersprüchen gegen die Besoldung in M-V generell umgegangen wird?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version