Autor Thema: Wechsel innerhalb des TV-L  (Read 1089 times)

Tigerente

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Wechsel innerhalb des TV-L
« am: 19.09.2023 13:07 »
Hallo zusammen,

ich habe ein Jobangebot innerhalb des TV-L bei einem anderen "Betrieb" bekommen in E9b/E10.

Die Zusagen beinhaltet folgende Satz den ich nicht richtig deuten kann:

"Nach Ablauf der 6 monatigen Probezeit und Genehmigung Wirtschaftsplan 2024 Option auf E10."

Was ich mir hierbei jetzt denke ist: Die Tarifverhandlungen kommen noch und 2024 heißt es dann oh sorry der Wirtschaftsplan schafft E10 bei Ihrer Stelle nicht. Hat hier jemand Erfahrung oder kann es etwas besser deuten?

Dazu hätte ich noch die Frage, wie es sich verhält mit Inflationsausgleichzahlung bei einem Wechsel zum 01.01.24. Wäre ich dann trotzdem berechtigt?

Danke euch im Voraus!

Tigerente

MoinMoin

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Antw:Wechsel innerhalb des TV-L
« Antwort #1 am: 19.09.2023 13:24 »
01.01.24. Wäre ich dann trotzdem berechtigt?
Das kommt auf das Ergebnis der Verhandlung an.

Liegt ein AG Wechsel oder nur ein Betriebswechsel vor?

Wenn dein AG der Meinung ist, dir erst nach deiner Probezeit dir Tätigkeiten, die zur EG10 führen, zu übertragen und damit deine Stufenlaufzeit wieder bei Null anfängt, dann liegt es nur an dir, ob du da mitspielst.

Und wenn sie der Meinung sind, dir diese Tätigkeiten nicht zu übertragen, weil sie kein Geld dafür ausgeben wollen, dann scheinen diese Tätigkeiten nicht so wichtig zu sein und es macht sie dann halt keiner.
(oder sie werden auf mehrere 9bler verteilt)

Denn dem Tarifrecht ist es egal, ob das Geld dafür vorhanden ist, man ist entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, aber eventuell denkt dein Ag, er können frei Haus entscheiden in welcher EG du bist.