Guten Tag,
ich steh kurz vor einem AG-Wechsel (TVL zu TVöD VKA). Nun habe ich noch so viel Urlaub übrig, den ich nicht mehr nehmen kann aufgrund der betrieblichen Situation. Wsl. werden es 3 Tage sein.
Gibt es eine rechtliche Grundlage oder wie verfahren die Kommunen im TVöD VKA. Also kann ich diese 3 Tage zum neuen AG mitnehmen?
Danke für eine Antwort.