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Resturlaub vom alten AG mitnehmen?

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taube24:
Guten Tag,

ich steh kurz vor einem AG-Wechsel (TVL zu TVöD VKA). Nun habe ich noch so viel Urlaub übrig, den ich nicht mehr nehmen kann aufgrund der betrieblichen Situation. Wsl. werden es 3 Tage sein.

Gibt es eine rechtliche Grundlage oder wie verfahren die Kommunen im TVöD VKA. Also kann ich diese 3 Tage zum neuen AG mitnehmen?

Danke für eine Antwort.

McOldie:
Dafür gibt es  keine Rechtsgrundlage

RadWirdKommen:
Deinen Urlaub zu nehmen geht normalerweise vor der betrieblichen Situation. Nur ggf kann der AG dir den Urlaub auch auszahlen.

MoinMoin:

--- Zitat von: RadWirdKommen am 20.09.2023 07:15 ---Deinen Urlaub zu nehmen geht normalerweise vor der betrieblichen Situation. Nur ggf kann der AG dir den Urlaub auch auszahlen.

--- End quote ---
Nicht ggfls., der AG muss den Urlaub auszahlen, wenn da bei Beendigung des AV noch was über ist.

Angelsaxe:
Die Übernahme des Resturlaubs war in meinem Fall immer unproblematisch. Unter bestimmten Umständen sollte aber die jeweilige Rechtsgrundlage (z.B. Urlaubsverordnung bei Bundeslandwechsel) beachtet werden.

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