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Resturlaub vom alten AG mitnehmen?
McOldie:
--- Zitat von: Angelsaxe am 22.09.2023 11:11 ---Die Übernahme des Resturlaubs war in meinem Fall immer unproblematisch. Unter bestimmten Umständen sollte aber die jeweilige Rechtsgrundlage (z.B. Urlaubsverordnung bei Bundeslandwechsel) beachtet werden.
--- End quote ---
Wir bewegn uns hier im Bereich des Tarifrechts. Dort gilt keine Urlaubsverordnung
Angelsaxe:
--- Zitat von: McOldie am 22.09.2023 12:57 ---
--- Zitat von: Angelsaxe am 22.09.2023 11:11 ---Die Übernahme des Resturlaubs war in meinem Fall immer unproblematisch. Unter bestimmten Umständen sollte aber die jeweilige Rechtsgrundlage (z.B. Urlaubsverordnung bei Bundeslandwechsel) beachtet werden.
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Wir bewegn uns hier im Bereich des Tarifrechts. Dort gilt keine Urlaubsverordnung
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Tatsächlich. Wer lesen kann... mea culpa.
Ich denke dennoch sollte, in Absprache mit den personalverwaltenenden Stellen, eine Übernahme unter Beachtung der tarifrechtlichen Bestimmungen möglich sein.
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