Nein, du liegst damit richtig soweit ich es auch verstehe. Ich hatte es so gerechnet, muss aber wohl mich definitiv verrechnet haben.
Es soll ja die 0,1 Differenz die die Beihilfe nicht übernimmt dann Ergänzen. Die Deckelung bleibt aber bei 1,1 - außer es sind Ärzte selbst, welche die Behandlung übernehmen. Der Selbstbehalt wäre also wohl 45,8 €.
Es wäre also, zum vergleich mit der GKV, runterbrochen auf 6 Therapien 27,48 € (45,80 € / 10 Therapien).
Eine Manuelle Therapie nach GKV Merkblatt 2023 kostet 31,37 €. 6x31,37€ = 188,22 €, davon 10% sind 18,82 € - gedeckelt auf 10 € + 10 € Zuzahlung pro Rezept, kommen wir also auf 20,00 €.
Somit ist dein Eigenbehalt vergleichbar zum denjenigen, den ein GKV Versichern leisten würde, 7,48 € mehr.
Sobald aber der GKV versicherte die 7-10 Behandlung in Anspruch nimmt, zahlt er nochmals 10 € Eigenanteil + 10 € pro Verordnung und wäre dann mit 40 € über dem Eigenanteil des hier beispielhaften Versicherten nach Bundeshöchstsätzen für Heilmittel mit 1,1 Satz.
Wie erwähnt, wenn du den Beihilfeergänzungstarif Plus bekommst, ist die Barmenia schon sehr gut dran und wenn der Leistungserbringer*in nichtärztlich ist, sucht man bei langfristigen Geschichten eine Praxis, welche mit 1,1 einverstanden wäre.
Was die ARAG angeht, die haben auch einen guten Beihilfeergänzungstarif. Das einzige was mich als Laie gefühlsmäßig dort stört ist die Verwendung folgender Aussage bei den Hilfsmitteln (§4 Abs. 5 Buchstabe a) MB/KK 2009 und TB/KK 2019 der AVB):
"Das Hilfsmittel muss in einer der körperlichen Beeinträchtigung angemessenen Ausführung bezogen werden. Es ist eine ärztliche Verordnung – auf Verlangen des Versicherers mit medizinisch begründeter Angabe der erforderlichen Funktionalität – vorzulegen."Was ist also konkret "angemessen" und wie umfangreich muss eine begründete Angabe zur spezifischen Funktionalität sein? Dass Rollstühle mit Nitro-Booster nicht in Frage kommen, versteht sich ... aber es lässt doch erheblichen Spielraum, so dass theoretisch immer nur die Standardvariante in der einfachsten (und somit günstigten) Ausführung ausreichend ist.