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Zulage bei höherwertiger Tätigkeit

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vwfa1984:
Guten Morgen zusammen!

Meine Frage betrifft meine Frau, ich muss hierzu einmal kurz ausholen.

Meine Frau ist gelernte Medizinische Fachangestellte und arbeitet seit ca 17 Jahren in der Verwaltung. Sie ist seit einigen Jahren in EG 6 eingruppiert und war im Gesundheitsamt tätig. Während Corona wurde Sie dann in den Impfzentren (Orga und Verwaltung) eingesetzt und verheizt. Nach langer Krankheit war eine Rückkehr in das Gesundheitsamt nicht mehr möglich.

Sprung zur aktuellen Situation, Einsatz jetzt innerhalb der Verwaltung, Stelle ist in EG8 eingestuft, meine Frau erhält weiterhin EG6 wegen fehlender Verwaltungsausbildung. Es wurde in Aussicht gestellt dass die Eingruppierung auf EG8 automatisch erfolgt wenn die 20 Jahre Verwaltungszugehörigkeit bestehen da dann die Gleichsetzung mit dem Angestelltenlehrgang 1 erfolgt.

Meine Frage wäre ob sich aus § 14 TvöD ein Anspruch auf die Zulage für die Zeit bis dahin ergibt, wobei dort ja von einer vorübergehenden Tätigkeit gesprochen wird und es sich um eine dauerhafte Tätigkeit handelt.
Besteht hier bei Beantragung Aussicht auf Erfolg oder eher nicht?

Vielleicht hat ja hier jemand Erfahrungen mit dem Thema.

Danke im Voraus

OrganisationsGuy:
Wenn deine Frau die Tätigkeit dauerhaft machen soll dann hat sie Anspruch auf Entgeltgruppe 7. Die nächst niedrigere Entgeltgruppe wird gewählt weil die Voraussetzungen in der Person nicht erfüllt werden können. Siehe https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf Seite 55 Nr. 2.

vwfa1984:
Vielen Dank für die Antwort, den Absatz hatte ich so noch nicht gesehen.

Ich werde mal mit den Personalern sprechen und einen entsprechenden Antrag stellen.

Bernstein:

--- Zitat von: vwfa1984 am 20.09.2023 11:25 ---Vielen Dank für die Antwort, den Absatz hatte ich so noch nicht gesehen.

Ich werde mal mit den Personalern sprechen und einen entsprechenden Antrag stellen.

--- End quote ---
Diese Antwort verwundert mich jetzt doch schon. Eingangs schreibst du, dass es um deine Frau geht, jetzt willst du aber mit den "Personalern" reden und einen entsprechenden Antrag stellen.

Irgendwie verwirrend, findest du das nicht auch?

vwfa1984:

--- Zitat von: Bernstein am 20.09.2023 11:35 ---
--- Zitat von: vwfa1984 am 20.09.2023 11:25 ---Vielen Dank für die Antwort, den Absatz hatte ich so noch nicht gesehen.

Ich werde mal mit den Personalern sprechen und einen entsprechenden Antrag stellen.

--- End quote ---
Diese Antwort verwundert mich jetzt doch schon. Eingangs schreibst du, dass es um deine Frau geht, jetzt willst du aber mit den "Personalern" reden und einen entsprechenden Antrag stellen.

Irgendwie verwirrend, findest du das nicht auch?

--- End quote ---

Nein, finde ich nicht, habe aufgrund der beschriebenen Krankheitssituation mit meiner Frau oft Kontakt mit Ihrem Personalamt gehabt, waren meistens gemeinsam bei den Gesprächen zugegen und haben alles besprochen.

Bin aber nicht sicher inwiefern dass eine Auswirkung auf die Rechtsgrundlage hätte...

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