Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zulage bei höherwertiger Tätigkeit
OrganisationsGuy:
--- Zitat von: vwfa1984 am 20.09.2023 11:25 ---Vielen Dank für die Antwort, den Absatz hatte ich so noch nicht gesehen.
Ich werde mal mit den Personalern sprechen und einen entsprechenden Antrag stellen.
--- End quote ---
Mit dem Personaler sprechen definitiv, Antrag stellen brauchst und solltest du nicht. Es gibt keinen Antrag dafür und wenn du einen stellst, kann die Personalabteilung dieses Zweizeiler getrost in die Tonne werfen.
Du forderst schriftlich die richtige Bezahlung nach Entgeltgruppe 7 Stufe XYZ aufgrund der Eingruppierungsregelungen des TVÖD unter Beachtung der Entgeltordnung nach Vorbemerkung 2.
Wenn deine Frau die Tätigkeit seit dem 01.06.2023 wahrnimmt, dann rückwirkend seit diesem Datum.
Wenn deine Frau die Tätigkeit seit dem 20.03.2023 wahrnimmt, dann rückwirkend seit diesem Datum.
Wenn die Tätigkeit noch früher übertragen worden ist, dann sind die Ansprüche auf das höhere Entgelt vor dem 20.03.2023 leider aufgrund der Ausschlussfrist von § 37 Tvöd (6 Monate) bereits erloschen.
vwfa1984:
Nochmal danke für die ausführliche Antwort. Tätigkeitsbeginn war Mitte April, das sollte also noch passen.
Da der Kontakt zum Personalrat und -amt bisher immer sehr gut war gehe ich auch mal davon aus dass es keine Probleme geben sollte.
Werde mich heute Nachmittag direkt mit meiner Frau besprechen und dann machen wir einen Termin für Sie aus.
Vielen Dank für die Hilfe!
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