Autor Thema: Entfristungsklage: wann bester Zeitpunkt?  (Read 1574 times)

kommi

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Entfristungsklage: wann bester Zeitpunkt?
« am: 20.09.2023 12:59 »
Hallo,

mein befristeter Arbeitsvertrag könnte bzgl. Befristung unrechtmäßig (?) sein.

Macht es Sinn, eine Entfristungsklage bereits jetzt, also wenn noch ein paar Monate übrig sind, einzureichen oder erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Danke.

Grüße

Faunus

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Antw:Entfristungsklage: wann bester Zeitpunkt?
« Antwort #1 am: 20.09.2023 18:44 »
Da Du ja scheinbar sowieso eine entsprechende Klage einreichen willst, nur nicht weiß wann, wäre es doch geschickt gleich einen Anwalt dazu zu befragen. Der ist auch in der Lage zu "könnte" bei entsprechenden HG-Infos Stellung zu nehmen.

BalBund

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Antw:Entfristungsklage: wann bester Zeitpunkt?
« Antwort #2 am: 20.09.2023 18:56 »
Ab Kenntnis der Umstände binnen 3 Wochen, sonst kann der Arbeitgeber Einreden erheben.
Ansonsten gilt was Faunus sagt, das gehört in die Hände eines Anwalts für Arbeitsrecht.

Joe kommunal

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Antw:Entfristungsklage: wann bester Zeitpunkt?
« Antwort #3 am: 22.09.2023 16:12 »
Sollte die Stelle nachbesetzt werden, dann Beweise sammeln, dass man dies vorhat. Ggf. vor der erneuten Stellenbesetzung eine einstweilige Verfügung gegen die Besetzung beantragen.

Noch besser einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Erfahrungen im öffentlichen Dienst aufsuchen.

Lämpel

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Antw:Entfristungsklage: wann bester Zeitpunkt?
« Antwort #4 am: 22.09.2023 20:08 »
Macht es Sinn, eine Entfristungsklage bereits jetzt, also wenn noch ein paar Monate übrig sind, einzureichen oder erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Ich habe ein paar Monate vor Ende der Vertragslaufzeit meine Situation von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einschätzen lassen, der gute Erfolgschancen sah und seine entsprechende Rechtsauffassung meinem Arbeitgeber in einem mehrseitigen Schreiben mitteilte mit der Ankündigung, notfalls Klage einreichen zu wollen. Ich erhielt dann auf dem Dienstweg die Rückmeldung, dass meinem Ansinnen entsprochen wurde und man legte mir einen unbefristeten Vertrag (mit ansonsten identischem Inhalt) vor.

Es empfiehlt sich allerdings wahrscheinlich, vorher(!) eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben. Beratung und Anwaltsbrief haben mich 200 Euro Eigenbeteiligung gekostet; wie hoch die tatsächlichen Kosten waren weiß ich nicht (das Honorar wird anhand eines Bruttojahresgehalts als Klagewert berechnet).

kommi

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Antw:Entfristungsklage: wann bester Zeitpunkt?
« Antwort #5 am: 19.10.2023 22:29 »
Könnte es etwas bringen, den PR diesbzgl. anzuhören?

carriegross

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Antw:Entfristungsklage: wann bester Zeitpunkt?
« Antwort #6 am: 20.10.2023 07:15 »
Könnte es etwas bringen, den PR diesbzgl. anzuhören?

Wenn er wirklich ein PERSONALrat und kein BETRIEBSrat ist, dann ja. ;-)

Es gibt solche und solche, würde ich mal behaupten wollen.

Wenn Du Glück hast, führst Du ein vertrauliches Gespräch mit dem PR und Du bekommst ein paar Tage später keinen Ànderungsvertrag von der Personalabteilung auf den Tisch gelegt. Aber spätestens dann weißt Du, dass denen die Muffe geht. xD