Autor Thema: Resturlaub bis Jahresende  (Read 3583 times)

apo

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Resturlaub bis Jahresende
« am: 22.09.2023 19:07 »
Hallo!
Heute gab es Post aus der Personalabteilung: der Resturlaub von 2023 sei bis zum 31.12.23 zu nehmen. Es sei auch nicht ausreichend, ihn bis zum 31.12. anzutreten.
Andernfalls würde der Resturlaub verfallen. Geht das ?
Danke

Luchaz

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #1 am: 22.09.2023 19:33 »
Witzig, kam bei mir heute auch an. Zufällig eine Behörde aus München?

Umlauf

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #2 am: 22.09.2023 20:54 »
Sehr strenge Regeln bei euch…

FearOfTheDuck

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #3 am: 22.09.2023 21:22 »
Finde ich auch!
Aber gehen tut das...

skiveren

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #4 am: 22.09.2023 23:54 »
Wir kennen das im öffentlichen Dienst so:
Resturlaub aus 2022 muss spätestens am 30.09.23 beginnen.

Umlauf

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #5 am: 23.09.2023 00:38 »
Wir kennen das im öffentlichen Dienst so:
Resturlaub aus 2022 muss spätestens am 30.09.23 beginnen.

„Wir kennen das im öffentlichen Dienst so:“
Resturlaub aus 2022 muss spätestens am 31.12.23 genommen worden sein.

Es gibt einen bunten Strauß an Regeln.
Daher ist das „Wir kennen“ äußerst unpassend.

Daher gilt meinen Regel nur für einen bestimmten Bereich des ÖD.

aronzo

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #6 am: 23.09.2023 07:33 »
Hallo!
Heute gab es Post aus der Personalabteilung: der Resturlaub von 2023 sei bis zum 31.12.23 zu nehmen. Es sei auch nicht ausreichend, ihn bis zum 31.12. anzutreten.
Andernfalls würde der Resturlaub verfallen. Geht das ?
Danke
Das ist Abbild der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie des Umstandes, dass ein tatsächlicher Verfall mit der aktuellen Rechtsprechung immer seltener tatsächlich eintritt.

Umlauf

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #7 am: 23.09.2023 11:33 »
Hallo!
Heute gab es Post aus der Personalabteilung: der Resturlaub von 2023 sei bis zum 31.12.23 zu nehmen. Es sei auch nicht ausreichend, ihn bis zum 31.12. anzutreten.
Andernfalls würde der Resturlaub verfallen. Geht das ?
Danke
Das ist Abbild der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie des Umstandes, dass ein tatsächlicher Verfall mit der aktuellen Rechtsprechung immer seltener tatsächlich eintritt.

Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass die Informationsplicht allgemein bekannt sein sollte. Immerhin habe ich diesen Hinweis mindestens das 3. Mal bekommen. D.h., die gibt es schon ein paar Jahre.

Tagelöhner

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #8 am: 23.09.2023 11:39 »
Vielleicht kommen so manche öffentliche Arbeitgeber langsam auf den Trichter, was in der freien Wirtschaft schon länger der Standard ist. Für aufgehäufte Urlaubsansprüche müssen dort üblicherweise Rücklagen gebildet und bilanziert werden, was bei einer kontrahierenden Wirtschaft bzw. einem Rückgang der Steuermittel bzw. der aktuellen Ausgabenexplosion womöglich dazu führt.

BA1657

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #9 am: 23.09.2023 12:08 »
Hallo in die Runde!

Ich meine mal einen Artikel gelesen zu haben, dass der Urlaub tatsächlich verfällt, wenn der Arbeitgeber darauf hingewiesen hat. Nur bei Arbeitsunfähigkeit und dienstlichen/betrieblichen Gründen, kann der Urlaub bis zum 31.05. des Folgejahres genommen werden (laut TVöD). Ansonsten verfällt dieser auch.

Wenn die Arbeitgeber einen drängen, dann sollten sie den Urlaub auch geben. Ich kann nur aus dem Bereich Krankenhäuser sagen, dass viel Druck gemacht wird, aber wenn man dann Urlaub nehmen will, es dann immer heißt, dass kein Personal da sei.

Gruß

B.

Umlauf

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #10 am: 23.09.2023 20:30 »
Da habe ich es beim Bund richtig gut. Dort wurde die Übertragbarkeit in mehreren Schritten auf 12 Monate ausgedehnt. Der kommende Jahreswechsel wird der erste seit etlichen Jahren seit, bei dem ich nicht 30 Tage mit rübernehme.

RsQ

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #11 am: 23.09.2023 22:51 »
Hallo!
Heute gab es Post aus der Personalabteilung: der Resturlaub von 2023 sei bis zum 31.12.23 zu nehmen. Es sei auch nicht ausreichend, ihn bis zum 31.12. anzutreten.
Andernfalls würde der Resturlaub verfallen. Geht das ?
Danke
"Resturlaub" bezieht sich hier aber auf den Resturlaub von 2022, der bis Ende 2023 zu nehmen ist? 2023 kann man bis zum 31.12. ja gar keinen "Resturlaub" haben, weil der ja auch regulär noch problemlos nutzbar wäre.

Dass Urlaubstage mit Ablauf des gleichen Kalenderjahres verfallen, wäre sehr, sehr ungewöhnlich. Und für den AG auch riskant - dann, wenn plötzlich alle AN im Dezember noch ihren Urlaub nehmen ...

MoinMoin

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #12 am: 24.09.2023 10:02 »
"Resturlaub" bezieht sich hier aber auf den Resturlaub von 2022, der bis Ende 2023 zu nehmen ist? 2023 kann man bis zum 31.12. ja gar keinen "Resturlaub" haben, weil der ja auch regulär noch problemlos nutzbar wäre.

Dass Urlaubstage mit Ablauf des gleichen Kalenderjahres verfallen, wäre sehr, sehr ungewöhnlich. Und für den AG auch riskant - dann, wenn plötzlich alle AN im Dezember noch ihren Urlaub nehmen ...
Es ist aber gesetzlich so geregelt, dass der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen ist und wenn der AN ihn nicht nimmt, dann verfällt er halt (wenn der AG ihn rechtszeitig darauf hingewiesen hat, das er noch ungeplanten Resturlaub hat)
Da verdrehst du die Situation.
Es ist eher ungewöhnlich, dass man den Urlaub mitnehmen kann.
Auch wenn es schlechte betriebliche Übung von An und AG ist, dieses zu machen, so kenne ich sehr viele die vom AG dazu angehalten werden, den Urlaub auch zu nehmen und nur in echten Ausnahmen es bewilligt wird den Urlaub "rüber" zu nehmen.

RsQ

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #13 am: 24.09.2023 10:35 »
Es ist eher ungewöhnlich, dass man den Urlaub mitnehmen kann.
Ist das so? Ich hätte - ganz subjektiv - eher vermutet, dass es in 80 % aller Unternehmen gelebte Praxis ist, Resturlaub ins Folgejahr mitzunehmen. Wurde nicht kürzlich sogar der gesetzliche Rahmen dafür erweitert?

MoinMoin

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Antw:Resturlaub bis Jahresende
« Antwort #14 am: 24.09.2023 11:49 »
Es ist eher ungewöhnlich, dass man den Urlaub mitnehmen kann.
Ist das so? Ich hätte - ganz subjektiv - eher vermutet, dass es in 80 % aller Unternehmen gelebte Praxis ist, Resturlaub ins Folgejahr mitzunehmen. Wurde nicht kürzlich sogar der gesetzliche Rahmen dafür erweitert?
Nein! Da ist deine subjektive Meinung sehr in einer (öD?) Blase.
Und der gesetzliche Rahmen wurde mWn nicht erweitert.
Und in meiner subjektiven Blase ist es eben genau umgekehrt, dass diese gelebte Praxis beendet wurde, wg. Rücklagenbildung, Planbarkeit etc.
Und stringenter auf jährliche Urlaubsplanung gepocht wird.

Es steht gesetzlich niemanden zu, dass der Urlaub einfach so und grundlos mitgenommen werden kann.
§7 BUrlG sagt da was ganz anderes:
"Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen."