Hallo in die Runde!
Ich meine mal einen Artikel gelesen zu haben, dass der Urlaub tatsächlich verfällt, wenn der Arbeitgeber darauf hingewiesen hat. Nur bei Arbeitsunfähigkeit und dienstlichen/betrieblichen Gründen, kann der Urlaub bis zum 31.05. des Folgejahres genommen werden (laut TVöD). Ansonsten verfällt dieser auch.
Wenn die Arbeitgeber einen drängen, dann sollten sie den Urlaub auch geben. Ich kann nur aus dem Bereich Krankenhäuser sagen, dass viel Druck gemacht wird, aber wenn man dann Urlaub nehmen will, es dann immer heißt, dass kein Personal da sei.
Gruß
B.