Autor Thema: Verrechnung Krankheitstage  (Read 1728 times)

thebiba

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Verrechnung Krankheitstage
« am: 22.09.2023 20:56 »
Hallo.

Folgendes Problem hat sich bei uns im Betrieb ergeben:

Ein Kollege hat sich auf dem Heimweg von der Arbeit verletzt, war im Anschluss im Krankenhaus und wurde krankgeschrieben. Dauer der AU waren dann insgesamt zwei Wochen.
Der Kollege hat im Anschluss seinen Stundenzettel ausgefüllt und beim Chef abgegeben.
Bei der Durchsicht durch den Chef hat dieser festgestellt, dass die tatsächlichen Tage nach Dienstplan als „krank“ eingetragen wurden. Dies geht so nicht, da „krank“ nur Montag - Freitag möglich ist.
Gearbeitet wird Montag - Sonntag in Früh-/ und Spätschicht.
Der Kollege bestand darauf, dass der Zettel so abgegeben wird, weil im sonst Stunden fehlen. In Woche eins waren die freien Tage Montag und Dienstag, in der zweiten Woche Donnerstag und Freitag.
Die freien Tage wurden dann vom Chef so vermerkt und der Zettel abgegeben. Nun kam von der Verwaltung die Info, dass alles passt. Bei der nächsten Krankheit fallen die freien Tage vielleicht auf ein Wochenende. Dann ist es wieder ausgeglichen weil der Kollege ja dann unter der Woche 5 Tage „krank“ schreiben kann und am Wochenende vielleicht wieder Dienst hat. Das kann doch so niemals rechtens sein ?

Dem Kollegen fehlen nun gesamt 32 Stunden trotz AU-Bescheinigung.

Welche Möglichkeiten hat der Kollege ?

Vielen Dank

flip

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Antw:Verrechnung Krankheitstage
« Antwort #1 am: 22.09.2023 22:58 »
Krank (arbeitsunfähig, zumal mit AU-Bescheinigung) ist an jedem Wochentag möglich.
Wieso sollte das nur Mo-Fr gehen, zumal auch am Sa und So gearbeitet wird?


BA1657

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Antw:Verrechnung Krankheitstage
« Antwort #2 am: 23.09.2023 11:58 »
Hallo thebiba,

seid ihr öffentlicher Dienst? Habt ihr eine 5 oder 5,5 Tage-Woche?

Wenn Dein Kollege von Montag bis Sonntag mit Dienst geplant war, dann bekommt er bei einer AU die gesamte Arbeitszeit gutgeschrieben. Also 7x zum Beispiel 7,7 Stunden (o. Pause), also 53,9 Stunden. Ob Wochenende oder nicht, ist völlig egal.

Wenn er 5 Tage geplant war, dann würde er 38,5 Stunden gutgeschrieben bekommen. Kommt drauf an, wie er geplant war.

So ist es zumindest bei uns.

Gruß

B.



thebiba

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Antw:Verrechnung Krankheitstage
« Antwort #3 am: 23.09.2023 12:18 »
Hallo.

Öffentlicher Dienst, kleine Stadt in Bayern, 5 Tage Woche.

Vielen Dank für die Antworten.
Das bestätigt meine Einschätzung.

Wo steht das geschrieben ? Das man das dem Personalbüro mal vorlegen kann…

Grüße
« Last Edit: 23.09.2023 12:27 von thebiba »

BA1657

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Antw:Verrechnung Krankheitstage
« Antwort #4 am: 23.09.2023 12:42 »
Juten Tag,

ich habe jetzt leider nur unter www.schichtplanfibel.de folgende drei Aussagen gefunden:

"Konfliktfeld: Krank werden
Grundsätzlich gilt für die regelmäßige Arbeitszeit: „Krank ist wie gearbeitet.” Da kann also keine einzige Minusstunde entstehen. Ein sauber geführter Schichtplan dokumentiert zweifelsfrei, „wie gearbeitet” worden wäre."

"Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)"

und

"Krank im Zeitkonto
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
(BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)"

Der August hatte 23 Arbeitstage, bei einer 5-Tage-Woche also 177,1 Sollstunden. Wenn Dein Kollege jetzt den ganzen August krank gewesen wäre, würden ihm auch mindestens 177,1 Stunden angerechnet werden, wenn er von Anfang an überplant war, sogar auch die Stunden. Sie wären nämlich abgeleistet worden, wenn die Krankheit nicht eingetreten wäre. Minusstunden dürfen nie entstehen.

Ich werde aber nochmal den TVöD durchgehen, ob ich da was finde. Auch weil es mich selbst interessiert.

Gruß

B.

thebiba

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Antw:Verrechnung Krankheitstage
« Antwort #5 am: 23.09.2023 13:25 »
Hallo BA1657

Vielen Dank für deine Bemühungen, das sind schon sehr gute Anhaltspunkte.
Werde mich da jetzt auch genauer einlesen.

Vielen Dank

MoinMoin

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Antw:Verrechnung Krankheitstage
« Antwort #6 am: 23.09.2023 18:45 »
Welche Möglichkeiten hat der Kollege ?
Krank wenn man Dienst hätte ist krank.
Also einfach mal den PR einschalten und dann direkt zum ArbG