Juten Tag,
ich habe jetzt leider nur unter
www.schichtplanfibel.de folgende drei Aussagen gefunden:
"Konfliktfeld: Krank werden
Grundsätzlich gilt für die regelmäßige Arbeitszeit: „Krank ist wie gearbeitet.” Da kann also keine einzige Minusstunde entstehen. Ein sauber geführter Schichtplan dokumentiert zweifelsfrei, „wie gearbeitet” worden wäre."
"Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)"
und
"Krank im Zeitkonto
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
(BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)"
Der August hatte 23 Arbeitstage, bei einer 5-Tage-Woche also 177,1 Sollstunden. Wenn Dein Kollege jetzt den ganzen August krank gewesen wäre, würden ihm auch mindestens 177,1 Stunden angerechnet werden, wenn er von Anfang an überplant war, sogar auch die Stunden. Sie wären nämlich abgeleistet worden, wenn die Krankheit nicht eingetreten wäre. Minusstunden dürfen nie entstehen.
Ich werde aber nochmal den TVöD durchgehen, ob ich da was finde. Auch weil es mich selbst interessiert.
Gruß
B.