Hallo,
kommt auf die Stellenbeschreibung an, wenn juristische Kenntnisse in Form eines abgeschlossenen Studiums aber kein 1. oder 2. Staatsexamen verlangt werden.
Typische Formulierungen sehen dann so aus:
"Rechtswissenschaftliches Studium mit Abschluss des ersten Staatsexamens bzw. Diplom, Magister, LL.B. oder LL.M."
Es kann ja z.B. ein Job in der Verwaltung sein, z.B. in der Personal, Vertragsabteilung, wo juristische Anforderungen oder ein Universitärer Master oder vergleichbar erforderlich sind.
Es finden sich aber viel mehr Stellen nach LL.B und dementsprechend wird nach ab Laufbahngruppe 2.1 vergütet. Eine Stelle nach Laufbahngruppe 2.2. die einen LL.M. erfordert, ist da seltener zu finden.
Viele Juristen haben noch zusätzlich ein LL. M. nachgeschobenen.