Autor Thema: Arbeitgeberwechsel: Einmalzahlung aus Juli 2023 fehlt  (Read 1425 times)

jaysilla

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TVöD SuE
In der Tarifrunde 2023 wurden u.a. Einmalzahlungen von insgesamt 3000 € in 9 Monatsbeträgen
als einkommensteuerfreies "Inflationsausgleichsgeld"beschlossen.

Juni 2023: 1240 €
Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024: je 220 €

Die 1240€ hat meine Freundin bekommen.
Bei den 220€ hat Ihr Arbeitgeber aber erst mit dem Augustgehalt angefangen die 220€ zu zahlen und will dies bis  bis März 2024 auszahlen.

Nun wechselt meine Freundin aber den Arbeitgeber, wo sie weiterhin regulär bis Februar 2024 die monatlichen 220€ erhält.

Hat sie beim aktuellen Arbeitgeber Anspruch auf die Nachzahlung der Juli 2023 Zahlung (also 1x 220€)?

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

brian

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Antw:Arbeitgeberwechsel: Einmalzahlung aus Juli 2023 fehlt
« Antwort #1 am: 24.09.2023 14:59 »
Der Arbeitgeber hat sich an den tarifvertrag zu halten. Also sollte die Belegschaft das ausstehende Gehalt einschließlich Zinsen sofort geltend machen. Frist 6 Monate nach Fälligkeit, also bis Ende des Jahres.

jaysilla

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Antw:Arbeitgeberwechsel: Einmalzahlung aus Juli 2023 fehlt
« Antwort #2 am: 24.09.2023 16:25 »
Perfekt. Danke. Thema ist für mich damit beantwortet und geklärt.
Ich weiß nur nicht, wie man einen Beitrag hier schließt/löscht.

Umlauf

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Antw:Arbeitgeberwechsel: Einmalzahlung aus Juli 2023 fehlt
« Antwort #3 am: 24.09.2023 22:32 »
Das ist aber mean den jeweils richtigen AG zu richten.
Wenn sie jetzt wechselt und das Geld im Juli fehlt, dann den alten AG auf die Füße treten. Der zukünftige neue AG hat damit nichts zu tun.

brian

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Antw:Arbeitgeberwechsel: Einmalzahlung aus Juli 2023 fehlt
« Antwort #4 am: 25.09.2023 11:22 »
Ja, davon bin ich logischerweise ausgegangen. Der neue Arbeitgeber hat ja keine Rückstände.