Liebe Forenmitglieder,
bei uns wurde folgender Sachverhalt diskutiert und es gibt unterschiedliche Meinungen: Ein Arbeitnehmer unterzeichnet einen Arbeitsvertrag im TVÖD-VKA. Vor dem Jobantritt entscheidet er, dass er die Stelle doch nicht möchte, einen besseren Job gefunden hat etc. Ist es dann möglich vor dem ersten Arbeitstag mit zweiwöchiger Kündigungsfirst zu kündigen und dann quasi nicht zu erscheinen? Könnte dies negative Kosequenzen haben (außer der, dass er bei dem Arbeitgeber für alle Zeit unten durch ist)?
Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße
Reiselustig