Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

(1/4) > >>

Reiselustig23:
Liebe Forenmitglieder,

bei uns wurde folgender Sachverhalt diskutiert und es gibt unterschiedliche Meinungen: Ein Arbeitnehmer unterzeichnet einen Arbeitsvertrag im TVÖD-VKA. Vor dem Jobantritt entscheidet er, dass er die Stelle doch nicht möchte, einen besseren Job gefunden hat etc. Ist es dann möglich vor dem ersten Arbeitstag mit zweiwöchiger Kündigungsfirst zu kündigen und dann quasi nicht zu erscheinen? Könnte dies negative Kosequenzen haben (außer der, dass er bei dem Arbeitgeber für alle Zeit unten durch ist)?

Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße
Reiselustig

clarion:
Er kann auch vor Antritt kündigen, müsste aber die zwei Wochen zur Arbeit erscheinen, um die Kündigungsfrist einzuhalten. Macht natürlich keinen Sinn.

andi1504:

--- Zitat von: clarion am 24.09.2023 22:37 ---Er kann auch vor Antritt kündigen, müsste aber die zwei Wochen zur Arbeit erscheinen, um die Kündigungsfrist einzuhalten. Macht natürlich keinen Sinn.

--- End quote ---

Wenn er die Kündigungsfrist vor dem Einstellungsdatum einhält braucht er auch nicht zur Arbeit erscheinen.

tina92:

--- Zitat von: clarion am 24.09.2023 22:37 ---Er kann auch vor Antritt kündigen, müsste aber die zwei Wochen zur Arbeit erscheinen, um die Kündigungsfrist einzuhalten. Macht natürlich keinen Sinn.

--- End quote ---

Warum nur zwei Wochen?

aronzo:
Formal zwei Wochen zum Monatsschluss. Also abhängig vom (Beginn beziehungsweise) Zugang der Kündigung. Aber das Thema einer Beachtlichkeit von Kündigungsfristen hatten wir hier ja schon mehrfach.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version