Autor Thema: Sonderurlaub §28 TV-L für 5 wöchige private Reise  (Read 2102 times)

kcpb

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Guten Morgen,

eine Mitarbeiterin beantragt Sonderurlaub nach §28 TV-L mit folgender Begründung:
persönliche Auszeit verbunden mit einer längeren Reise

Gibt es hier Erfahrungen? Für mich fällt der Wunsch nach einer längeren Reise nicht in den Tatbestand des §28
Danke für Eure Unterstützung

VG Kerstin

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Sonderurlaub §28 TV-L für 5 wöchige private Reise
« Antwort #1 am: 25.09.2023 08:24 »
Das liegt nur im Auge des Betrachters.
Was wären denn für dich wichtige Gründe nach §28.
Persönliche Auszeiten um zu sich selbst zu finden und einem BoreOut oder BurnOut vorzubeugen also nicht.

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Antw:Sonderurlaub §28 TV-L für 5 wöchige private Reise
« Antwort #2 am: 25.09.2023 09:50 »
Erholungsurlaub dürfte kein ausreichender Grund für Sonderurlaub nach § 28 TV-L sein. Natürlich liegt das im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers. Vielleicht gibt es aber auch eine entsprechende betriebliche Übung (ähnlich dem Urlaubsübertrag bis Ende September auch für Angestellte des Landes).

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Antw:Sonderurlaub §28 TV-L für 5 wöchige private Reise
« Antwort #3 am: 25.09.2023 10:12 »
Will der Arbeitgeber einer Beschäftigten die Möglichkeit einer langen Reise oder Weltreise dennoch einräumen (z. B. aus personalpolitischen Gründen als attraktiver Arbeitgeber/Fachkräftemangel), steht es ihm frei, im konkreten Einzelfall einen wichtigen Grund i. S. von § 28 TV-L anzunehmen. Da es sich hierbei um eine Kannvorschrift handelt, steht dem Arbeitgeber (insbesondere zugunsten der Beschäftigten) ein Auslegungsermessen zu.
Der Arbeitgeber wird aber auch die übrigen betrieblichen Belange (z.B. Vertretungsregelung, ähnliche Wünsche von anderen Beschäftigten) sehen müssen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Sonderurlaub §28 TV-L für 5 wöchige private Reise
« Antwort #4 am: 25.09.2023 10:38 »
Erholungsurlaub dürfte kein ausreichender Grund für Sonderurlaub nach § 28 TV-L sein.
Natürlich dürfte das ein ausreichender Grund sein, wenn der AG es so sieht.
Nur einklagen kann der AN dieses nicht so leicht, wenn der AG es anders sieht.

kcpb

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Sonderurlaub §28 TV-L für 5 wöchige private Reise
« Antwort #5 am: 25.09.2023 15:54 »
Danke für eure Einschätzung - ich bin bisher davon ausgegangen, dass sogenannte "zusätzliche" Erholungsurlaube nicht unter einen WICHTIGEN Grund fallen.
Ihr habt mir geholfen, :-)

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Antw:Sonderurlaub §28 TV-L für 5 wöchige private Reise
« Antwort #6 am: 25.09.2023 16:11 »
Natürlich dürfte das ein ausreichender Grund sein, wenn der AG es so sieht.
Nur einklagen kann der AN dieses nicht so leicht, wenn der AG es anders sieht.
Getreu meines Grundsatzes: "Vereinbaren kann man (fast) alles." *Daumenhoch

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Sonderurlaub §28 TV-L für 5 wöchige private Reise
« Antwort #7 am: 26.09.2023 05:04 »
Danke für eure Einschätzung - ich bin bisher davon ausgegangen, dass sogenannte "zusätzliche" Erholungsurlaube nicht unter einen WICHTIGEN Grund fallen.
Ihr habt mir geholfen, :-)
Wenn der AN den Erholungsurlaub mit dem Untertitel, zur Vermeidung eines Burnouts, versieht, fällt es dir evtl. leichter, es als wichtigen Grund zu akzeptieren.