Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Sonderurlaub §28 TV-L für 5 wöchige private Reise
kcpb:
Guten Morgen,
eine Mitarbeiterin beantragt Sonderurlaub nach §28 TV-L mit folgender Begründung:
persönliche Auszeit verbunden mit einer längeren Reise
Gibt es hier Erfahrungen? Für mich fällt der Wunsch nach einer längeren Reise nicht in den Tatbestand des §28
Danke für Eure Unterstützung
VG Kerstin
MoinMoin:
Das liegt nur im Auge des Betrachters.
Was wären denn für dich wichtige Gründe nach §28.
Persönliche Auszeiten um zu sich selbst zu finden und einem BoreOut oder BurnOut vorzubeugen also nicht.
aronzo:
Erholungsurlaub dürfte kein ausreichender Grund für Sonderurlaub nach § 28 TV-L sein. Natürlich liegt das im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers. Vielleicht gibt es aber auch eine entsprechende betriebliche Übung (ähnlich dem Urlaubsübertrag bis Ende September auch für Angestellte des Landes).
McOldie:
Will der Arbeitgeber einer Beschäftigten die Möglichkeit einer langen Reise oder Weltreise dennoch einräumen (z. B. aus personalpolitischen Gründen als attraktiver Arbeitgeber/Fachkräftemangel), steht es ihm frei, im konkreten Einzelfall einen wichtigen Grund i. S. von § 28 TV-L anzunehmen. Da es sich hierbei um eine Kannvorschrift handelt, steht dem Arbeitgeber (insbesondere zugunsten der Beschäftigten) ein Auslegungsermessen zu.
Der Arbeitgeber wird aber auch die übrigen betrieblichen Belange (z.B. Vertretungsregelung, ähnliche Wünsche von anderen Beschäftigten) sehen müssen.
MoinMoin:
--- Zitat von: aronzo am 25.09.2023 09:50 ---Erholungsurlaub dürfte kein ausreichender Grund für Sonderurlaub nach § 28 TV-L sein.
--- End quote ---
Natürlich dürfte das ein ausreichender Grund sein, wenn der AG es so sieht.
Nur einklagen kann der AN dieses nicht so leicht, wenn der AG es anders sieht.
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