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Sonderurlaub §28 TV-L für 5 wöchige private Reise
kcpb:
Danke für eure Einschätzung - ich bin bisher davon ausgegangen, dass sogenannte "zusätzliche" Erholungsurlaube nicht unter einen WICHTIGEN Grund fallen.
Ihr habt mir geholfen, :-)
aronzo:
--- Zitat von: MoinMoin am 25.09.2023 10:38 ---Natürlich dürfte das ein ausreichender Grund sein, wenn der AG es so sieht.
Nur einklagen kann der AN dieses nicht so leicht, wenn der AG es anders sieht.
--- End quote ---
Getreu meines Grundsatzes: "Vereinbaren kann man (fast) alles." *Daumenhoch
MoinMoin:
--- Zitat von: kcpb am 25.09.2023 15:54 ---Danke für eure Einschätzung - ich bin bisher davon ausgegangen, dass sogenannte "zusätzliche" Erholungsurlaube nicht unter einen WICHTIGEN Grund fallen.
Ihr habt mir geholfen, :-)
--- End quote ---
Wenn der AN den Erholungsurlaub mit dem Untertitel, zur Vermeidung eines Burnouts, versieht, fällt es dir evtl. leichter, es als wichtigen Grund zu akzeptieren.
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