Autor Thema: Können wiederholte AUs wegen Freizeitsport zur Kündigung führen oder verboten?  (Read 2128 times)

diewaldfee

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Hallöchen!

Ich spiele meist sonntags mit unseren Mädels Fußball in der Liga und ich habe so 1, 2 Trainingseineiten in der Woche abends.

Jetzt bin ich zum zweiten Mal in wenigen Monaten wegen einer Verletzung aufgrund des Fußballs längere Zeit krank.

Ich arbeite aktuell noch auf dem Bauhof, aber dort eher nur noch als "Polierin", Disponentin ... Hätte die Möglichkeit, einen Bürojob in dem Bereich zu bekommen.

Jetzt meinten Mitspielerinnen, dass mein Arbeitgeber mich wegen wiederholten längeren AUs kündigen könnte, besonders wenn es immer wieder dazu kommen könnte oder er könnte mir das Kicken verbieten.

Ist das korrekt?

Ist es da egal, ob man im ÖD oder in der Privatwirtschaft arbeitet?

Dankeschön.

LG


Sparschwein

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Grundsätzlich es ist es möglich, dass man wegen wiederholter AU gekündigt werden kann, aber das passiert im ÖD so gut wie nicht. Die Hürden sind extrem hoch und davon bist du mit Sportverletzungen sicherlich weit entfern. Ich denke, dass dein Arbeitsverhältnis weit entfernt von "sinnentleert" ist. Sollte dir ein BEM angeboten werden, dann nehme auch dieses an. Evtl. kann hierüber ein Büroarbeitsplatz realisiert werden. Hiermit signalisierst du auch dem Arbeitgeber, dass du an der Erhaltung deiner Beschäftigungsfähigkeit interessiert bist.

Das Kicken wird dir keiner verbieten. Schließlich darf der Arbeitgeber auch nicht das Rauchen oder Übergewicht verbieten, was auch mit vemehrter AU früher oder später einhergeht.

Tagelöhner

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Deine Freizeitaktivitäten kann er dir sicher nicht verbieten, aber personenbedingte Kündigungen aufgrund von nicht mehr zumutbaren Fehlzeiten eines Arbeitnehmers sind durchaus denkbar. Ich denke allerdings nicht, dass das in deinem Fall bereits ausreicht.

clarion

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Beamte sind sehr wohl verpflichtet, den Körper gesund zu halten.  Wobei diese Pflicht aber realistischerweise schwierig durchzusetzen ist. Dann müsste man ja dafür sorgen, dass Beamte keine legale und illegale Drogen missbrauchen, sich gesund ernähren und gemäßigt, aber nicht übertriebenen Sport treiben.

Tagelöhner

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Wahrscheinlich mal wieder einer dieser althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, also in der heutigen Zeit ein größerer Witz als jemals zuvor.  ;D

Opa

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Ich würde das Grundgesetz nicht als Witz bezeichnen, auch wenn Art. 33 Abs. 5 sich nicht jedermann erschließt.

Tagelöhner

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Habe ich auch nicht getan, allerdings verkommen Gesetze insbesondere im Angesicht des aktuellen Zeitgeistes zunehmend zur Makulatur und es scheitert meist am Vollzugswillen.

Ich behaupte sogar, dass mindestens 50% der in den letzten 5-10 Jahren frisch ins Beamtenverhältnis eingetretenen Zeitgenossen, dies aus rein egoistischen, monetären und der Vollkaskomentalität angehörenden Motiven getan haben. Im Gegenzug haben sie aber wenn überhaupt nur rudimentäre Kenntnisse davon, was das Beamtenverhältnis im Kern ausmacht und welche Pflichten tatsächlich damit verbunden sind.

Schmitti

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So ganz falsch dürftest du damit auch nicht liegen. Mir hat ein Kollege, der die letzten Jahre Gastdozent bei den Anwärtern in der Hochschule war, gesagt, dass man diese Mentalität, den zunehmenden Wünschen nach "Work-Life-Balance", Möglichst-wenig-Tage-bei-vollem-Lohn-Woche etc. dort schon sehr deutlich spüren würde. Ich zitiere mal sinngemäß: "Über zu geringe Abstände zwischen dem Bürgergeld und der Besoldungshöhe kann ich mich gar nicht aufregen, solange der einzig wahrnehmbare Unterschied in der Motivation bei den Beziehern nur der ist, sich einmal auf ne Anwärterstelle beworben zu haben."

ElBarto

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Vielleicht wieder mehr zum Thema.

Ich meine in der ferneren Vergangenheit durchaus sowas in der Art "Lass das sonst..." gehört zu haben.

Der AG kann Dir zumindest mal nahelegen vielleicht weniger verletzungsreichen Sport zu treiben.
Verbieten aber auf keinen Fall.

Auch Lohnfortzahlung muss er grundsätzlich leisten, außer er kann nachweisen, dass Du die AU selbst verschuldet hast.

Solltest Du aber z.B: später wegen dem x-ten Bandscheibenvorfall aus einer Gewichtheberkarriere, zum fünften Mal in Folge die Hälfte vom Jahr AU sein, kann es zur Kündigung kommen.

Soll heißen, vielleicht solltest Du die Sportart wechseln wenn z.B. die Bänder am Knie bereits überstrapaziert sind.


was_guckst_du

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...also Fußball ist jetzt keine Extremsportart und Verletzungen in der Freizeit mit den daraus folgenden Ausfällen im Berufsleben gehören zum allgemeinen Lebensrisiko, mit dem auch ein Arbeitgeber leben muss..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen