Autor Thema: Neueinstellung Universitaet Stufe 4 moeglich?  (Read 1266 times)

Juli2024

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Hallo liebes Forum

Ich habe mal eine Frage zur Neueinstellung in der Wissenschaft an der Uni.
Habe meine bisherige Karriere (Doktorad und Postdoc-Phase) im Ausland gemacht.
Bin jetzt zwar in der EU aber plane zurueck nach Deutschland zu gehen und weiterhin Forschung an der Uni zu machen.
Hatte mich bisher noch kaum mit dem TVL System beschaetfigt (grosser Fehler - ich weiss) und nun festgestellt, dass zu einem mir meine Doktorantenzeit evt nicht angerechnet wird, da Stipendium (deshalb nur foederlich nicht einschlaegig).

Aber noch mehr schickiert hat es mich, dass selbst wenn Nr 1. beruecksichtigt wird (3 Jahre Stipendium), meine restliche Berufserfahrung (2 Jahr als Forscher (Ueberbrueckung wegen COVID bis zum Erwerb des Doktortitels) und 1,5 Jahre als PostDoc) eine gesamt Erfahrung von mehr als 6 Jahren waeren, mann aber nur max bis Stufe 3 und nicht hoeher eingestellt werden kann.
Stimmt dies? Gibt es evt einige Leute mit Erfahrung diesbezueglich?
Ich finde es schon erstanlich, dass man zT so grosse Nachteile hat, wenn man die sonst zu wichtige Auslanderfahrung hat und sich dann fast schon unter Wert stufen muss.
Zum Vergleich haette ein Doktorand in Deutschland waere bei gleicher Beruferfahrung in E13 Stufe 4 unabhaengig davon ob er in der Zeit fertig geworden waere.

Es waere echt toll, wenn einige Ihre Erfahrungen und Wissen zu Neueinstellungen von wissenschaftlichen Personal aus dem Ausland teilen koennten.
Vielen Dank fuer die Hilfe!

Coffee86

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Antw:Neueinstellung Universitaet Stufe 4 moeglich?
« Antwort #1 am: 26.09.2023 09:37 »
Hi - meine bescheidene Meinung: Wenn du selbst darauf hinweist, dass das Stipendium nicht anrechnbar ist, sind wir doch bei 3,5 Jahren und wärst mit Stufe 3 doch korrekt eingestellt.

Grundsätzlich kann man auch mit Stufe 6 eingestellt werden, wenn alle Zeiten einschlägig sind. Die Stufenzuordnung hat hier keine harte Grenze der Stufe 3.

Wenn du auf Stufe 4 bestehst wäre eine Stufenvorweggewährung denkbar (bspw. aufgrund Personalgewinnungsinteresses). Diese sollte aber vor der Vertragsunterzeichnung ausgehandelt werden. Der Aufstieg bis Stufe 5 dauert dann zwar länger - aber man erhält zumindest das Entgelt der Stufe 4 vorab.

Anmerkung zum Thema Doktoranden in Deutschland. Auch hiesige Stipendien werden bis auf wenige Ausnahmefälle bestimmter Stipendienprogramme nicht angerechnet.

cyrix42

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Antw:Neueinstellung Universitaet Stufe 4 moeglich?
« Antwort #2 am: 26.09.2023 10:20 »
Es sei darauf hingewiesen, dass für Wissenschaftler_innen der §40 TV-L zusätzliche/ andere Regelungen trifft. Insbesondere wird in Nr. 5 Punkt 1 Satz 4 geregelt:

Zitat von: TV-L
Werden Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13 bis 15 eingestellt, gilt ergänzend: Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden grundsätzlich anerkannt.

Insofern wird bei Einstellung deine sämtliche einschlägige Berufserfahrung, in denen du also laut Arbeitsvertrag Aufgaben übernommen hast, die du nun i.W. unverändert fortsetzt (also Forschung und Lehre), anerkannt und führen nicht nur in die entsprechende Stufe, sondern werden auch auf die entsprechende Stufenlaufzeit angerechnet.

Weiterhin gilt, dass für die Einschlägigkeit der Berufserfahrung nur die Tätigkeit und nicht deren Bezeichnung und auch nicht deren Umfang relevant ist. Ich habe z.B. parallel zum Bezug meines Promotionsstipendiums als WHK gearbeitet, was mir -- nach Hinweis der Personalstelle auf das entsprechende BAG-Urteil durch den Personalrat, den ich erst einmal darauf stoßen musste -- dann als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wurde.

btw: Da ein Stipendium per Definition kein Arbeitseinkommen ist und ein Stipendiat/ eine Stipendiatin kein/e Arbeitnehmer_in, kann durch den Bezug eines Stipendiums weder einschlägige noch förderliche Berufserfahrung gewonnen werden, da ja keine Berufstätigkeit vorliegt.

Nachtigall

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Antw:Neueinstellung Universitaet Stufe 4 moeglich?
« Antwort #3 am: 26.09.2023 14:25 »
Ob ein Stipendium nach der reinen Lehre vorliegt hängt von der Ausgestaltung ab, zumal wenn es sich im EU-Ausland abgespielt hat. Ob nun borsa, bolsa, grant oder scholarschip, entscheidend ist, ob Merkmale erfüllt werden, die eher auf ein Arbeitsverhältnis schließen lassen.
Die Empfehlung ist, den (Stipendien) Vertrag nach diesen Merkmalen (abhängige, weisungsgebundene Beschäftigung, Art, Inhalt, Ort und Dauer sind benannt, etc) abzuklopfen. Liegen die Merkmale vor, lohnt es sich, Tätigkeitsnachweise des Arbeitgebers und/oder Zeugnisse anfertigen zu lassen, die eine Einschlägigkeit belegen.
Dann sehe ich für Stufe 4 gute Chancen.