Moin.
1. War es naiv von mir dem Sachbearbeiter zu glauben und den Arbeistvertrag einfach, ohne vorher die Stufe zu klären, zu unterschreiben?
Ja, denn mit Kann-Regelungen (förderliche Berufserfahrung §16 Absatz (2) Satz 4, Anerkennung zuvor erworbener Stufen §16 Absatz (2a)) wäre ggf. mehr herauszuhandeln gewesen, als dir pflichtmäßig zusteht.
2. Müsste nicht nach Vorlage des Formulars "Erklärung über einschlägige Berufserfahrung zur Stufenfestsetzung nach § 16 TV-L" von amtswegen die Stufe geprüft werden?
Da §16 Absatz (2) Sätze 2 und 3 die Einstufung via einschlägiger Berufserfahrung regeln und hier kein Antrag vorgesehen ist, muss diese Prüfung automatisch bei Einstellung durch den jeweiligen AG durchgeführt werden. Dazu benötigt er natürlich Auskunft über vorhergehende Arbeitsverhältnisse und die dort übertragenen Tätigkeiten um die Einschätzung vornehmen zu können, ob diese Berufserfahrung einschlägig ist. (Einschlägig ist sie dann, wenn die Tätigkeit i.W. unverändert fortgesetzt wird.)
3. Muss das Amt nach Ablehnung des Personalrates nicht auch noch tätig werden?
Da die Eingruppierung und die Frage, ob die Berufserfahrung einschlägig ist oder nicht, weder durch den AG noch den AN getroffen wird (sondern dies die Entgeltordnung regelt), ist sie auch nicht Mitbestimmungspflichtig. Natürlich kannst du via Personalrat versuchen auf eine Klärung hinzuwirken, falls deine Rechtsmeinung und die deines AGs in diesem Punkt auseinandergehen. Rechtssicher feststellen kann dies aber nur ein Arbeitsgericht.
Das ich nicht die Stufe 4 bekomme, wie ich sie jetzt gerade habe, ist mir vollkommen klar.
Das hättest du aber aushandeln können, siehe §16 Absatz (2a).
Stufe 1 finde ich jedoch nach 12 Jahren Tätigkeit im öffentlichen Dienst auch nicht gerade prickelnd.
Sollte deine bisherige Berufserfahrung nicht einschlägig sein, wäre dies aber nur dein rechtlicher Anspruch.
Über eine Einschätzung, inwiefern die Tätigkeiten, die du früher ausgeführt hast, i.W. die gleichen sind, wie die du nun übertragen bekommen hast, möchte ich aber nichts sagen. Hier gibt es andere, die das -- insbesondere bei Vorliegen detailierterer Tätigkeitsbeschreibungen inkl. Zeitanteilen -- besser können.