Autor Thema: Höhergruppierung aus bestehendem Arbeitsverhältnis  (Read 1714 times)

Jan307

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Hallo liebe Leute,

folgende Situation: Seit Anfang des Jahres arbeite ich als Laborleiter in einem chemischen Labor, indem ich zuvor als Chemielaborant mit einer TV-L 7 eingruppiert war.

Um für die Stelle in Frage zu kommen habe ich in Absprache mit meinem Chef einen Bachelor-Abschluss (Chemical Engineering) neben der Arbeit abgeschlossen und alle geforderten Voraussetzungen für die Ernennung zum Laborleiter erfüllt. Wir waren sehr darum bemüht einen harten Übergang zwischen der alten und neuen Leitung im Labor zu vermeiden, so erfolgten alle Schulungen und Weiterbildungen in enger Abstimmung mit der Führungsebene.
Trotzdem konnte man mich "aus rechtlichen Gründen" nur in eine TV-L 9a einstufen. Die Stelle war ausgeschrieben mit einer TV-L 10, einige sehen mich bei den mir übertragenen Aufgaben eher bei einer TV-L 11 (Personalverantwortung, technischer Verantwortlicher für eine ganze Abteilung, etc.). Die "rechtlichen Gründe", welche die Eingruppierung auf die TV-L 10 verhinderten, wurden mir so erklärt, dass man nicht direkt 3-4 Stufen im Tarif klettern kann, sondern dies in der Regel über Jahre gestaffelt wird.
Nun meine Fragen: Gibt es diese Regelung, dass man nur eine bestimmte Anzahl von Tarifstufen auf einmal klettern kann?
Steht mir Rechtlich die TV-L 10 zu? Lohnt es sich ggf. rechtlich gegen diese Eingruppierung in der zu niedrigen Stufe vorzugehen?
Mein Vorgesetzter und ich haben es lange genug versucht gegen diese Entscheidung vorzugehen, jedoch ist die Luft aus dieser Diskussion raus und mir wurde nahegelegt mich mindestens ein Jahr mit dieser Situation zufriedenzugeben. Meine Angst ist nun, dass ich bei einer Höhergruppierung in eine TV-L 10 auch wieder in der E1 lande und mir damit jedes mal aufs neue Jahre an Erfahrung aberkannt werden.
Die Mitarbeiter der Personalabteilung geben konfuse Antworten bzw. reagieren auf meine Nachfragen gar nicht mehr, das Vertrauen ist auf dem absoluten Nullpunkt.

Vlt. bekomme ich ja hier etwas Licht ins Dunkle!  :)

VG


Umlauf

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Antw:Höhergruppierung aus bestehendem Arbeitsverhältnis
« Antwort #1 am: 26.09.2023 14:59 »
Ich kann jetzt nicht für den TV-L sprechen, würde mich aber sehr stark wundern, wenn es nicht wie im TVÖD wäre.
Diese Regel gibt es nicht. Wenn, dann müsste man dir auch den entsprechenden Passus zeigen können.

cyrix42

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Antw:Höhergruppierung aus bestehendem Arbeitsverhältnis
« Antwort #2 am: 26.09.2023 15:12 »
Eine entsprechende Einschränkung gibt es im TV-L nicht, siehe z.B. §17 Absatz (4) Satz 1, zweiter Halbsatz:

Zitat
bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte.
(Hervorhebung durch mich)

Du könntest, wenn sich deine Aufgaben entsprechend geändert haben, von einem Tag auf den nächsten aus der EG 1 in die EG 15 gelangen (sofern die Voraussetzungen in der Person vorliegen; sonst EG 14).

Natürlich kann dein AG dir Aufgaben einer geringeren Entgeltgruppe übertragen und dich entsprechend nicht so hoch eingruppieren, wie vielleicht maximal möglich wäre. Aber, wenn er dir Aufgaben übertragen haben, die in die EG 11 führen, dann hast du auch Anrecht danach entlohnt zu werden. Denn (§12 Absatz (1) Satz 3 TV-L):

Zitat
Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.

Es zählt nur die dauerhaft übertragene Tätigkeit bzw. deren Eingruppierung, nicht, was sich irgendwelche im Beamten-Denken (wo es tatsächlich Wartezeiten zwischen den Beförderungen gibt) verhaftete Personaler so vorstellen...

Jan307

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Antw:Höhergruppierung aus bestehendem Arbeitsverhältnis
« Antwort #3 am: 26.09.2023 15:22 »
Vielen Dank für die Antworten!

Aber, wenn er dir Aufgaben übertragen haben, die in die EG 11 führen, dann hast du auch Anrecht danach entlohnt zu werden.

Wo kann ich Argumente für meine Forderungen finden, bzw. nachlesen welche Tätigkeiten einer EG 10/11 entsprechen?

VG

cyrix42

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Antw:Höhergruppierung aus bestehendem Arbeitsverhältnis
« Antwort #4 am: 26.09.2023 15:38 »
Du findest dies alles in der Entgeltordnung (Anhang A zum TV-L), siehe z.B. https://www.tdl-online.de/tv-l/tarifvertrag.html

tv-landschaft

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Antw:Höhergruppierung aus bestehendem Arbeitsverhältnis
« Antwort #5 am: 26.09.2023 16:23 »
ich hatte es schonmal woanders geschrieben, daher copy/paste, zwar für IT, aber ist ja prinzipiell das selbe:

Disclaimer: Das ist nur, was ich tun würde. Halte ich jedenfalls für realitätsnäher als Fristsetzung oder gar Eingruppierungsfeststellungsklage.

Du könntest deine bisher ausgeübten Tätigkeiten aufschreiben und dann den Vorgesetzen abzeichnen lassen, dass das auch deine auszuübenden Aufgaben als Tätigkeitsbeschreibung sind. (da sollten natürlich zu einem hohen Prozentsatz schwierige/tiefgehende/eigenständige Tätigkeiten als Arbeitsvorgang drin stehen). Tätigkeiten am besten daher zu Themenkomplexen zusammenfassen. Am Besten wäre, du findest jemanden, der sowas schonmal gemacht hat und dir bei Formulierungen helfen kann. Eventuell gibt es bei euch übergeordneten Arbeitskreis oder ähnliches. Du bist ja nicht der Erste, den eine Überprüfung/Höhergruppierung in der IT betrifft. Dann mit dem Schriftstück in die Personalabteilung zur Überprüfung der Eingruppierung gehen.

Ich kenne es so, dass bezüglich Rechnungsprüfung/Rechnungshof/übergeordnete Behörde sowas dann gern mal an eine externe Bewertungsfirma gegeben wird. Die bewertet entweder nur auf Papier oder führt mit dir dann gegebenenfalls noch ein Interview. Bei sowas ist allerdings meiner Erfahrung nach auch viel Auslegungssache (interpretiert man wohlwollend oder nicht - es gibt gewisse Spielräume). Deshalb kann das auch schief gehen (Höhergruppierung nicht gewährt werden), wenn der Arbeitgeber sich durch deine Eigeninitiative angegriffen fühlt. Wenn du Fürsprecher in der Firma hast, solltest du die deshalb besser vorher ins Boot holen und nicht mit dem fertigen Schriftstück überrumpeln.

Bei mir war es mit dem Vertrösten übrigens genauso, anfangs wollte man einen Höhergruppierung gar nicht in Betracht ziehen, später hat man es ewig verschleppt. Nachdem ich dann einen unterschriftsfertigen Arbeitsvertrag der Konkurrenz vorgelegt habe, konnte man innerhalb weniger Tage doch einiges Vorteilhaftes schriftlich fixieren und anschließend auch umsetzen (weil ich sonst auch weggewesen wäre). Je nachdem für wie leicht/schnell ersetzbar du dir vorkommst, wäre es daher zumindest auch noch eine Möglichkeit mal den eigenen Marktwert zu checken.
« Last Edit: 26.09.2023 16:36 von tv-landschaft »

Jan307

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Antw:Höhergruppierung aus bestehendem Arbeitsverhältnis
« Antwort #6 am: 26.09.2023 16:38 »
Du könntest deine bisher ausgeübten Tätigkeiten aufschreiben und dann den Vorgesetzen abzeichnen lassen, dass das auch deine auszuübenden Aufgaben als Tätigkeitsbeschreibung sind.

Meine Aufgabenbereiche decken sich mit denen meines Vorgängers, der nach 35 Jahren in den Ruhestand eingetreten ist. Unser Team ist seitdem sogar gewachsen und das Auftragsvolumen gestiegen. Daher ist meinem Vorgesetzten wohl bekannt welche Tätigkeiten ich hier ausübe und welche Tätigkeiten ein großes Maß an Verantwortung/ Eigeninitiative benötigen. Die Stelle wurde ebenfalls intern durch eine Ausschreibung auf EG 10 ausgeschrieben, sonst hätte ich mich nie darauf beworben.

Dann mit dem Schriftstück in die Personalabteilung zur Überprüfung der Eingruppierung gehen.

Mir hat man die EG 10 jedoch aufgrund der oben genannten Aussage verwehrt, was ich nicht verstehen kann. Ich habe vor einigen Monaten mit einer Dame aus der PA geschrieben und sie bestätigte mir sogar, dass einer Eingruppierung in EG 10 nichts im Wege stehen würde, jedoch kam es nie dazu.

cyrix42

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Antw:Höhergruppierung aus bestehendem Arbeitsverhältnis
« Antwort #7 am: 26.09.2023 17:07 »
Du bist entsprechend deiner dir dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Dazu gibt es keinen Entscheidungsspielraum. Natürlich können du und dein AG zu verschiedenen Rechtsmeinungen kommen, welche Entgeltgruppe dies nun ist. Aber, wenn dir Aufgaben der EG 10 übertragen wurden und du diese ausübst, dann bist du auch ab zeitpunkt der Übertragung in dieser Gruppe. Entsprechend steht dir auch ab dann das entsprechende Entgelt zu, wobei nach tariflicher Ausschlussfrist du Differenzbeträge nur für die letzten 6 Monate ab Bekanntmachung des Rechtsirrtums des AGs einfordern kannst. (Die Eingruppierung und damit auch Einstufung ist von der Ausschlussfrist aber nicht berührt, sodass man dennoch auch in Zukunft in der richtigen Stufe landet, als ob man von Beginn an durch den AG auch korrekt entlohnt worden wäre.)

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung aus bestehendem Arbeitsverhältnis
« Antwort #8 am: 26.09.2023 23:39 »
Die Aussage des Personalers bezüglich des EG-Sprunges grenzt an bösen Betrug oder unglaubliche, dümmliche Unfähigkeit. Wie bereits erwähnt, gibt es keine Regelung im TV-L oder TVÖD, die diesen verhindert. Sofern die Forderung und Geltendmachung des dir zustehenden Gehalts nicht fruchtet, könnte eine Eingruppierungsfeststellungsklage einige Köpfe beim AG zurechtrücken.

blondie

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Antw:Höhergruppierung aus bestehendem Arbeitsverhältnis
« Antwort #9 am: 27.09.2023 07:04 »
In solch einer Situation kann man Hilfe beim Personalrat bekommen, falls der seinen Job versteht.

oorschwerbleede

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Antw:Höhergruppierung aus bestehendem Arbeitsverhältnis
« Antwort #10 am: 27.09.2023 13:11 »
Hast du eine Tätigkeitsbeschreibung, aus der auch die Bewertung der Stelle hervorgeht? Mindestens in der Personalakte muss eine enthalten sein - schau dort mal nach (bzw. lass dir Einsicht gewähren). Dann kannst du auch erkennen, ob die Stelle als solches mit EG10 bewertet ist. Dann wäre der AG schon in Erklärungsnot, warum du die dann nicht bekommst. Selbst wenn persönliche Voraussetzungen fehlen sollten, müsstest du mindestens in der EG9b sein (also eine EG tiefer als die eigentliche).

Ich würde das Thema an deiner Stelle auch aktuell halten und durchziehen, denn durch die nicht stufengleiche Höhergruppierung im TV-L verlierst du auch recht viel Stufenlaufzeit, was nicht wenig ist.

Jan307

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Antw:Höhergruppierung aus bestehendem Arbeitsverhältnis
« Antwort #11 am: 27.09.2023 13:49 »
Hallo,

ich habe Kontakt zum Betriebsrat aufgenommen und werde mein Anliegen schildern.

Danke für die zahlreichen Antworten, ich werde den Thread aktuell halten um anderen die Möglichkeit zu geben sich hier vlt. über ähnliche Situationen zu informieren.

VG