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Höhergruppierung aus bestehendem Arbeitsverhältnis

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tv-landschaft:
ich hatte es schonmal woanders geschrieben, daher copy/paste, zwar für IT, aber ist ja prinzipiell das selbe:

Disclaimer: Das ist nur, was ich tun würde. Halte ich jedenfalls für realitätsnäher als Fristsetzung oder gar Eingruppierungsfeststellungsklage.

Du könntest deine bisher ausgeübten Tätigkeiten aufschreiben und dann den Vorgesetzen abzeichnen lassen, dass das auch deine auszuübenden Aufgaben als Tätigkeitsbeschreibung sind. (da sollten natürlich zu einem hohen Prozentsatz schwierige/tiefgehende/eigenständige Tätigkeiten als Arbeitsvorgang drin stehen). Tätigkeiten am besten daher zu Themenkomplexen zusammenfassen. Am Besten wäre, du findest jemanden, der sowas schonmal gemacht hat und dir bei Formulierungen helfen kann. Eventuell gibt es bei euch übergeordneten Arbeitskreis oder ähnliches. Du bist ja nicht der Erste, den eine Überprüfung/Höhergruppierung in der IT betrifft. Dann mit dem Schriftstück in die Personalabteilung zur Überprüfung der Eingruppierung gehen.

Ich kenne es so, dass bezüglich Rechnungsprüfung/Rechnungshof/übergeordnete Behörde sowas dann gern mal an eine externe Bewertungsfirma gegeben wird. Die bewertet entweder nur auf Papier oder führt mit dir dann gegebenenfalls noch ein Interview. Bei sowas ist allerdings meiner Erfahrung nach auch viel Auslegungssache (interpretiert man wohlwollend oder nicht - es gibt gewisse Spielräume). Deshalb kann das auch schief gehen (Höhergruppierung nicht gewährt werden), wenn der Arbeitgeber sich durch deine Eigeninitiative angegriffen fühlt. Wenn du Fürsprecher in der Firma hast, solltest du die deshalb besser vorher ins Boot holen und nicht mit dem fertigen Schriftstück überrumpeln.

Bei mir war es mit dem Vertrösten übrigens genauso, anfangs wollte man einen Höhergruppierung gar nicht in Betracht ziehen, später hat man es ewig verschleppt. Nachdem ich dann einen unterschriftsfertigen Arbeitsvertrag der Konkurrenz vorgelegt habe, konnte man innerhalb weniger Tage doch einiges Vorteilhaftes schriftlich fixieren und anschließend auch umsetzen (weil ich sonst auch weggewesen wäre). Je nachdem für wie leicht/schnell ersetzbar du dir vorkommst, wäre es daher zumindest auch noch eine Möglichkeit mal den eigenen Marktwert zu checken.

Jan307:

--- Zitat von: tv-landschaft am 26.09.2023 16:23 ---Du könntest deine bisher ausgeübten Tätigkeiten aufschreiben und dann den Vorgesetzen abzeichnen lassen, dass das auch deine auszuübenden Aufgaben als Tätigkeitsbeschreibung sind.
--- End quote ---

Meine Aufgabenbereiche decken sich mit denen meines Vorgängers, der nach 35 Jahren in den Ruhestand eingetreten ist. Unser Team ist seitdem sogar gewachsen und das Auftragsvolumen gestiegen. Daher ist meinem Vorgesetzten wohl bekannt welche Tätigkeiten ich hier ausübe und welche Tätigkeiten ein großes Maß an Verantwortung/ Eigeninitiative benötigen. Die Stelle wurde ebenfalls intern durch eine Ausschreibung auf EG 10 ausgeschrieben, sonst hätte ich mich nie darauf beworben.


--- Zitat von: tv-landschaft am 26.09.2023 16:23 ---Dann mit dem Schriftstück in die Personalabteilung zur Überprüfung der Eingruppierung gehen.
--- End quote ---

Mir hat man die EG 10 jedoch aufgrund der oben genannten Aussage verwehrt, was ich nicht verstehen kann. Ich habe vor einigen Monaten mit einer Dame aus der PA geschrieben und sie bestätigte mir sogar, dass einer Eingruppierung in EG 10 nichts im Wege stehen würde, jedoch kam es nie dazu.

cyrix42:
Du bist entsprechend deiner dir dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Dazu gibt es keinen Entscheidungsspielraum. Natürlich können du und dein AG zu verschiedenen Rechtsmeinungen kommen, welche Entgeltgruppe dies nun ist. Aber, wenn dir Aufgaben der EG 10 übertragen wurden und du diese ausübst, dann bist du auch ab zeitpunkt der Übertragung in dieser Gruppe. Entsprechend steht dir auch ab dann das entsprechende Entgelt zu, wobei nach tariflicher Ausschlussfrist du Differenzbeträge nur für die letzten 6 Monate ab Bekanntmachung des Rechtsirrtums des AGs einfordern kannst. (Die Eingruppierung und damit auch Einstufung ist von der Ausschlussfrist aber nicht berührt, sodass man dennoch auch in Zukunft in der richtigen Stufe landet, als ob man von Beginn an durch den AG auch korrekt entlohnt worden wäre.)

FearOfTheDuck:
Die Aussage des Personalers bezüglich des EG-Sprunges grenzt an bösen Betrug oder unglaubliche, dümmliche Unfähigkeit. Wie bereits erwähnt, gibt es keine Regelung im TV-L oder TVÖD, die diesen verhindert. Sofern die Forderung und Geltendmachung des dir zustehenden Gehalts nicht fruchtet, könnte eine Eingruppierungsfeststellungsklage einige Köpfe beim AG zurechtrücken.

blondie:
In solch einer Situation kann man Hilfe beim Personalrat bekommen, falls der seinen Job versteht.

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