Autor Thema: Höhergruppierung Probezeit  (Read 1313 times)

Laser92

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Höhergruppierung Probezeit
« am: 26.09.2023 16:22 »
Ich hätte ein paar Fragen:

Ich bin seit Mitte Juli innerhalb meines Referates in einen anderen Bereich umgesetzt worden, befristet bis Mitte Oktober. Der Grund war dass in dem neuen Bereich Stellen frei geworden sind und kurzfristig viel Arbeit zu erledigen war. Ich bin in einer E11 eingruppiert. Die Stelle die ich jetzt befristet innehabe ist mit einer E12 bewertet. Mir wurde jedoch gesagt, dass ich nicht höhergruppiert werde und auch keine Zulage erhalte, da ich nur Aufgaben ausführen soll, die meiner jetzigen Eingruppierung entsprechen (E11). Das hatte ich erstmal so hingenommen, auch wenn es meiner Einschätzung nach nicht der Wahrheit entspricht.

Zwischenzeitlich wurden die freigewordenen Stelle ausgeschrieben. Ich habe mich auch erfolgreich auf diese beworben, sodass ich nun offiziell wechseln werde.
Nun wurde mir aber vom Personalreferat gesagt, dass ich nun aufgrund der Höhergruppierung eine dreimonatige Probezeit haben werde und für diese Zeit auch weiterhin in der E11 bleiben werde, jedoch mit Zulage auf das E12er Niveau. Erst nach Ablauf der drei Monate werde ich auf eine E12 hochgestuft. Zudem beginnt erst dann die neue Stufenlaufzeit (E12/3).

Meine Frage ist ob die Personalabteilung hier rechtmäßig handelt? Ich hab das Gefühl dass hier versucht wird mir mein zustehendes Geld möglichst lange vorzuhalten. Insbesondere da ich die Arbeit eigentlich schon seit Mitte Juli ausführe und zusätzlich mitbekommen habe, dass zusätzlich zu mir ein externer neuer Kollege kommen wird der von Beginn an die E12 erhält.

McOldie

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Antw:Höhergruppierung Probezeit
« Antwort #1 am: 26.09.2023 17:10 »
  wenn die  neue Tätigkeit der Entgeltgruppe E 12 dauerhaft und vollständig übertragen wurde, ist man kraft Tarifautomatik in die neue Entgeltgruppe eingruppiert. Es erfolgt somit kein „Eingruppierungsakt", sondern eine „automatische" Eingruppierung.
Es ist unzulässig, während der "Probezeit"  die tarifkonforme Eingruppierung abzusenken und eine Entgeltgruppe weniger zu zahlen. Damit ggf. dem Umstand Rechnung getragen wird, dass sich ein neuer Mitarbeiter erst in die Stelle und ihre Anforderungen hineinfinden muss, darf nicht die gesamte auszuübende Tätigkeit gemäß Stellenbeschreibung übertragen werden

cyrix42

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Antw:Höhergruppierung Probezeit
« Antwort #2 am: 26.09.2023 17:16 »
Der Begriff "Probezeit" erscheint mir hier missbräuchlich verwendet worden zu sein. Ich tippe eher darauf, dass zuerst nur Aufgaben der EG 11 übertragen wurden, nun vorübergehend Aufgaben der EG 12; und wenn sich die betroffene Person dabei bewährt, dass dann eine dauerhafte Übertragung dieser Aufgaben in Aussicht gestellt wurde.

Dieses Szenario würde jedenfalls die beschriebene Situation erklären können.

Laser92

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Antw:Höhergruppierung Probezeit
« Antwort #3 am: 26.09.2023 17:30 »
Interessant. Von vorübergehend kann hier keine rede sein. Es wurden 2 unbefristete Vollzeitstellen ausgeschrieben und ich bin einer der beiden erfolgreichen Bewerber. Da werd ich wohl nochmal mot dem Personalreferat ein Gespräch führen müssen.

cyrix42

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Antw:Höhergruppierung Probezeit
« Antwort #4 am: 26.09.2023 19:34 »
Auch auf einer unbefristeten Stelle können Aufgaben vorübergehend übertragen werden...

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung Probezeit
« Antwort #5 am: 29.09.2023 07:06 »
Ich würde einfach abwarten, wie sie diesen Beamtenkalkrieselkram tariflich und formal umsetzen.
Wenn sie dir korrekt eine vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten aufdrücken, mit Begründung der zeitlichen Befristung zur Erprobung. Dann muss einerseits, idR der PR dem zustimmen und andererseits, könntest du nach der dauerhaften Übertragung, den Befristungsgrund gerichtlich prüfen lassen.
Wenn sie dir die Tätigkeiten quasie unkommentiert übertragen und dir einfach nur weniger zahlen, durch einen informellen Brief begründet, also sowas wie sie haben 3 Monate Probezeit, dann kannst du gleich das dir zustehende Entgelt fordern.

Wichtig ist dabei jedoch immer, wie dir deine neuen Tätigkeiten zugewiesen bzw. Übertragen wurde. Da sollte man etwas schriftliches haben, um vor Gericht es nachweisen zu können.