Ich würde einfach abwarten, wie sie diesen Beamtenkalkrieselkram tariflich und formal umsetzen.
Wenn sie dir korrekt eine vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten aufdrücken, mit Begründung der zeitlichen Befristung zur Erprobung. Dann muss einerseits, idR der PR dem zustimmen und andererseits, könntest du nach der dauerhaften Übertragung, den Befristungsgrund gerichtlich prüfen lassen.
Wenn sie dir die Tätigkeiten quasie unkommentiert übertragen und dir einfach nur weniger zahlen, durch einen informellen Brief begründet, also sowas wie sie haben 3 Monate Probezeit, dann kannst du gleich das dir zustehende Entgelt fordern.
Wichtig ist dabei jedoch immer, wie dir deine neuen Tätigkeiten zugewiesen bzw. Übertragen wurde. Da sollte man etwas schriftliches haben, um vor Gericht es nachweisen zu können.