Autor Thema: Antrag nach § 4 TVöD - Wie am besten mitteilen ...?  (Read 1673 times)

sabrina

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Hallöchen zusammen,

ich möchte meinen Wunsch auf Versetzung nach § 4 TVöD an die Personalchefin schriftlich mitteilen.

Sollte ich darüber auch meine aktuellen Vorgesetzten informieren? Nicht, dass die mir Steine in den Weg legen. Läuft eh schon nicht so gut für mich hier.

Wie sollte ich meinen Wunsch begründen? Und da die Personalchefin ja Arbeitgeberseite ist, was sollte sie auf keinen Fall z. B. wissen, wenn es z. B. eine Schwerbehinderung geben sollte, da z. B. nicht explizit werden oder gar nicht auf diese zu sprechen kommen?

Dankeschön.

GLG

clarion

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Antw:Antrag nach § 4 TVöD - Wie am besten mitteilen ...?
« Antwort #1 am: 27.09.2023 06:29 »
Wieso soll die Personalchefin nicht wissen, ob Du schwerbehindert bist.? Das kund zu tun bringt keine Nachteile, sondern bewirkt viel mehr, dass Du Nachsausgleiche in Anspruch nehmen kannst.

Paragraph 4 TV ÖD passt auch nicht, um einen Versetzungswunsch zu begründen. Da geht es vielmehr darum, dass der Arbeitgeber Personal aus betrieblichen Gründen  vorübergehend anderswo einsetzen kann.

sabrina

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Antw:Antrag nach § 4 TVöD - Wie am besten mitteilen ...?
« Antwort #2 am: 27.09.2023 09:52 »
Wieso soll die Personalchefin nicht wissen, ob Du schwerbehindert bist.? Das kund zu tun bringt keine Nachteile, sondern bewirkt viel mehr, dass Du Nachsausgleiche in Anspruch nehmen kannst.

Paragraph 4 TV ÖD passt auch nicht, um einen Versetzungswunsch zu begründen. Da geht es vielmehr darum, dass der Arbeitgeber Personal aus betrieblichen Gründen  vorübergehend anderswo einsetzen kann.

Die wird von meiner SB vllt eh schon wissen. Nur will ich nicht, dass sie meine genauen Diagnosen kennt. Das meinte ich.

Ich bezog mich auf

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/versetzung-43-versetzung-auf-antrag-des-arbeitnehmers_idesk_PI13994_HI1414141.html

Welcher § würde denn sonst passen?

clarion

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Antw:Antrag nach § 4 TVöD - Wie am besten mitteilen ...?
« Antwort #3 am: 27.09.2023 18:12 »
Es gibt keine Paragraphen. Äußere die Bitte formlos. Man wird dich fragen, warum Du wechseln willst, die Antwort  sollte nicht sei, ich finde die Chefin doof.

Auf dem Schwerbehindertenausweis stehen im Übrigen  keine Diagnosen.

identicalouch

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Antw:Antrag nach § 4 TVöD - Wie am besten mitteilen ...?
« Antwort #4 am: 03.10.2023 09:46 »
What are the reasons for withholding information regarding serious disabilities from the HR manager? The act of disclosing this information does not entail any drawbacks; instead, it enables one to potentially seek further recompense.