Autor Thema: Stufenlaufzeit Mutterschutz und Elternzeit  (Read 1437 times)

Lieselotte07

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Stufenlaufzeit Mutterschutz und Elternzeit
« am: 26.09.2023 22:37 »
Hallo zusammen,

mein Arbeitsverhältnis begann am 05.10.2020 in E9c, Stufe 1. Nach einem Jahr kam ich planmäßig in Stufe 2. Am 20.06.2022 wurde dann mein Sohn geboren und es schlossen sich 8 Wochen Mutterschutz und Elternzeit bis zum 19.06.2023 an. Wann genau ist mit der Steigerung in Stufe 3 zu rechnen? Wird dann schon für den gesamten Monat das Gehalt der nächsten Stufe gezahlt oder taggenau anteilig?

Vielen Dank für Eure Hilfe  :)

ElBarto

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Antw:Stufenlaufzeit Mutterschutz und Elternzeit
« Antwort #1 am: 27.09.2023 13:51 »
Habe das Thema auch gerade, von daher:

Die 8 Wochen Mutterschutz werden nicht als hemmend betrachtet, zählen also zur Wartezeit.

Die Elternzeit bis -ich meine- 5 Jahre ist normalerweise unschädlich, aber hemmt die Stufenlaufzeit.

Ob anteilig oder für volle Monate gezahlt wird keine Ahnung.

Für Dich heißt es auf jeden Fall:

05.10. 2021 bis 19.06.2022 zählt zur Wartezeit.  (vermutlich 9 Monate Wartezeit)
20.06.2022 bis 19.06.2023 zählt nicht, ist aber unschädlich* (0 Monate Wartezeit)
20.06.2023 bis 27.09.2023 (vermutlich  3 Monate Wartezeit)
würde also heißen im September oder Oktober 2024 wäre es in etwa Zeit für die 9C Stufe 3

*unschädlich heißt: die Elternzeit zählt nicht als Zeit des Erfahrungserwerbs (zählt also nicht zur Wartezeit), solange sie aber und 36 oder 60 Monaten (eher 60)  liegt wird die Erfahrungsstufe auch nicht zurückgestuft.

Hättest Du also 60 Monate oder 120 Monate Elternzeit, würdest Du hinterher wieder in 9C Stufe 1 anfangen. (Könnte Dien AG tun).

Anscheinend wäre es diskriminierend wenn die Mutterschutzzeit ebenso behandelt würde, fände es aber fairer wenn bis zu 2 oder 3 Monaten Elternzeit für beide Seiten auch keine Hemmung bedeuten würden. Aber egal.

Du solltest jedenfalls noch ca. 1 Jahr warten müssen.

aronzo

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Antw:Stufenlaufzeit Mutterschutz und Elternzeit
« Antwort #2 am: 27.09.2023 15:44 »
§ 17 Absatz 1 TVöD Die Beschäftigten erhalten vom Beginn des Monats an, in dem die nächste Stufe
erreicht wird, das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe.

Du wirst also seit dem 01.10.2021 nach E9c Stufe 2 bezahlt. Beim nächsten Stufenaufstieg dann auch wieder vom Beginn des Monats an, in dem die Stufe 3 erreicht wird.

Als erfahrene E9c solltest Du das aber allein rausfinden können.

Lieselotte07

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Antw:Stufenlaufzeit Mutterschutz und Elternzeit
« Antwort #3 am: 27.09.2023 20:42 »
Habe das Thema auch gerade, von daher:

Die 8 Wochen Mutterschutz werden nicht als hemmend betrachtet, zählen also zur Wartezeit.

Die Elternzeit bis -ich meine- 5 Jahre ist normalerweise unschädlich, aber hemmt die Stufenlaufzeit.

Ob anteilig oder für volle Monate gezahlt wird keine Ahnung.

Für Dich heißt es auf jeden Fall:

05.10. 2021 bis 19.06.2022 zählt zur Wartezeit.  (vermutlich 9 Monate Wartezeit)
20.06.2022 bis 19.06.2023 zählt nicht, ist aber unschädlich* (0 Monate Wartezeit)
20.06.2023 bis 27.09.2023 (vermutlich  3 Monate Wartezeit)
würde also heißen im September oder Oktober 2024 wäre es in etwa Zeit für die 9C Stufe 3

*unschädlich heißt: die Elternzeit zählt nicht als Zeit des Erfahrungserwerbs (zählt also nicht zur Wartezeit), solange sie aber und 36 oder 60 Monaten (eher 60)  liegt wird die Erfahrungsstufe auch nicht zurückgestuft.

Hättest Du also 60 Monate oder 120 Monate Elternzeit, würdest Du hinterher wieder in 9C Stufe 1 anfangen. (Könnte Dien AG tun).

Anscheinend wäre es diskriminierend wenn die Mutterschutzzeit ebenso behandelt würde, fände es aber fairer wenn bis zu 2 oder 3 Monaten Elternzeit für beide Seiten auch keine Hemmung bedeuten würden. Aber egal.

Du solltest jedenfalls noch ca. 1 Jahr warten müssen.

Wenn die 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt mit zur Wartezeit zählen, dann müsste ich die 2 Jahre in Stufe 2 sogar schon im August vervollständigen, oder?

aronzo

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Antw:Stufenlaufzeit Mutterschutz und Elternzeit
« Antwort #4 am: 28.09.2023 05:49 »
Ja, scheint zuzutreffen. Kannst Du Dich echt drauf freuen, solange Du zwischendurch nicht wieder in Elternzeit bist.