Habe das Thema auch gerade, von daher:
Die 8 Wochen Mutterschutz werden nicht als hemmend betrachtet, zählen also zur Wartezeit.
Die Elternzeit bis -ich meine- 5 Jahre ist normalerweise unschädlich, aber hemmt die Stufenlaufzeit.
Ob anteilig oder für volle Monate gezahlt wird keine Ahnung.
Für Dich heißt es auf jeden Fall:
05.10. 2021 bis 19.06.2022 zählt zur Wartezeit. (vermutlich 9 Monate Wartezeit)
20.06.2022 bis 19.06.2023 zählt nicht, ist aber unschädlich* (0 Monate Wartezeit)
20.06.2023 bis 27.09.2023 (vermutlich 3 Monate Wartezeit)
würde also heißen im September oder Oktober 2024 wäre es in etwa Zeit für die 9C Stufe 3
*unschädlich heißt: die Elternzeit zählt nicht als Zeit des Erfahrungserwerbs (zählt also nicht zur Wartezeit), solange sie aber und 36 oder 60 Monaten (eher 60) liegt wird die Erfahrungsstufe auch nicht zurückgestuft.
Hättest Du also 60 Monate oder 120 Monate Elternzeit, würdest Du hinterher wieder in 9C Stufe 1 anfangen. (Könnte Dien AG tun).
Anscheinend wäre es diskriminierend wenn die Mutterschutzzeit ebenso behandelt würde, fände es aber fairer wenn bis zu 2 oder 3 Monaten Elternzeit für beide Seiten auch keine Hemmung bedeuten würden. Aber egal.
Du solltest jedenfalls noch ca. 1 Jahr warten müssen.