Guter Punkt mit der Stimmberechtigung. Hatte ich nicht daran gedacht. Doch in der Wahlordnung steht: „ Personen, die nicht nur vorübergehend Mitglied mehrerer Gruppen oder mehrerer Fakultäten bzw. Organisationseinheiten sind, können durch eine Zugehörigkeitserklärung gegenüber der Wahlleitung bestimmen, in welcher Gruppe oder in welcher Fakultät sie ihr Wahlrecht ausüben wollen.“
Ich muss also noch mal persönlich nachfragen, warum Statusgruppen eine Ablehnung begründen sollen.