Autor Thema: Aufhebungsvertrag  (Read 2448 times)

kleene01

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Aufhebungsvertrag
« am: 27.09.2023 05:39 »
Hallo,

Ich brauche dringend eure Hilfe.

Ich habe um einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.2023 gebeten und im gleichen Schreiben ordentlich gekündigt.

Wer stellt denn den Aufhebungsvertrag aus? Der Arbeitgeber oder ich? Im Internet habe ich eben gelesen, dass er beidseitig unterschrieben werden muss. Bis eben dachte ich, ich bekomme nur eine schriftliche Zustimmung oder Ablehnung, dass ein richtiger Vertrag dafür mit beidem Unterschriften erfolgen muss, wusste ich nicht.

Muss ich noch irgendwas beachten?

Dankeschön!!!


FearOfTheDuck

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Antw:Aufhebungsvertrag
« Antwort #1 am: 27.09.2023 07:39 »
Du musst beachten, dass du bei einer vertraglichen Abmachung (die auf Augenhöhe stattfindet) nichts unterschreibst, was du nicht möchtest. Wenn der AG irgendwelche Sachen reinschreibt, die du nicht willst, die also nicht vereinbart werden sollen, bittest du ihn um Korrektur.

McOldie

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Antw:Aufhebungsvertrag
« Antwort #2 am: 27.09.2023 13:35 »
Ein Aufhebungsvertrag kommt auch dann zustane, wenn beide Vertragsparteien mit der Auflösung einverstanden sind und dieses in jeweils zwei Schreiben kundtun.

MeinerEiner

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Antw:Aufhebungsvertrag
« Antwort #3 am: 27.09.2023 21:13 »
Warum sollte noch ein Aufhebungsvertrag notwendig sein, wenn Du bereits ordentlich gekündigt hast?

RsQ

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Antw:Aufhebungsvertrag
« Antwort #4 am: 27.09.2023 21:23 »
Vielleicht, weil die reguläre Kündigungsfrist zu lang ist und man das Ganze etwas beschleunigen möchte?

MeinerEiner

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Antw:Aufhebungsvertrag
« Antwort #5 am: 27.09.2023 22:02 »
Das wäre denkbar.

kleene01

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Antw:Aufhebungsvertrag
« Antwort #6 am: 27.09.2023 22:10 »
Meine Kündigungsfrist ist 4 Monate zum Quartalsende, also komme ich erst zum 31.03.24 ordentlich aus meinem Vertrag. Das ist halt eine kleine Ewigkeit. Daher versuche ich es mit einem Aufhebungsvertrag, mein neuer Arbeitgeber hätte mich gerne früher.


Muschebubu

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Antw:Aufhebungsvertrag
« Antwort #7 am: 01.10.2023 11:10 »
Könnte dein Handeln taktisch unklug gewesen sein? Wenn ich meinen AV beenden wollte, würde ich zu meinem Corgsetzten gehen, mit ihm sprechen und bisher fanden sich dann Lösungen. Du hast deinem AG zwei Alternativen angeboten und dann würde ich in dem Fall als AG die Kündigung wählen. Warum hier im Forum nachfragen, wenn man doch schon gehandelt hat?

kleene01

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Antw:Aufhebungsvertrag
« Antwort #8 am: 01.10.2023 23:08 »
Ich wollte wissen, ob ich einen Vordruck mitschicken hätte müssen mit dem Aufhebungsvertrag. Ich habe die Kündigung und die Bitte um einen Aufhebungsvertrag in einem geschickt, bin aber nochmal im Internet darauf gestoßen, dass es ja von beiden Seiten unterzeichnet werden muss und hatte die Sorge, dass ich nun den Aufhebungsvertrag anfertigen muss, hab keine Ahnung, wie der rechtlich aussehen muss. Daher die Frage, ob das immer der Arbeitgeber macht und ich nur die Bitte ausspreche.

Mit meinem Vorgesetzten habe ich gesprochen, aber in meinem Fall geht das durch viele Instanzen und Hände und selbst der Personalrat sagt, er wüsste nicht, ob es klappt weil es an der Bearbeitungszeit scheitern könnte.

Achso und auf den 31.12 habe ich mich zusammen mit meinem Vorgesetzten geeinigt, damit wir noch eine ordentliche Übergabe machen können. Außerdem wäre ein früherer Ausstieg wegen der Bearbeitungszeit unrealistisch gewesen. Mein Vorgesetzter trifft auch nicht die Entscheidung sondern gibt nur seine Meinung dazu ab, der man aber nicht folgen muss. Ich habe mir das alles schon gut überlegt.
« Last Edit: 01.10.2023 23:23 von kleene01 »

FearOfTheDuck

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Antw:Aufhebungsvertrag
« Antwort #9 am: 02.10.2023 06:33 »
Dann musst du direkt mit der entsprechenden Stelle (jemand, der befugt ist, AV auszuhandeln) sprechen. Da ein Vertrag zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, also einer Übereinkunft bedarf, kann dir nicht hier, sondern nur dort gesagt werden, ob der AG überhaupt einen Aufhebungsvertrag mit dir schließen möchte. Was dein Vorgesetzter oder der Personalrar, der Hausmeister oder die Küchenfee dazu sagen, ist irrelevant.

Sicherlich kannst du ihm auch eine Vertragsvorlage schicken. Sicherlich kannst du ihn um die Ausarbeitung des Vertrages bitten. Ob er darauf reagiert, ist seine Sache. Es bleibt dabei: Wende dich an den AG, nur er kann dir seinen Willen bekunden.

troubleshooting

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Antw:Aufhebungsvertrag
« Antwort #10 am: 02.10.2023 11:13 »
Ich würd def. selbst aktiv werden. Aus der Erfahrung heraus, passiert immer gar nichts, wenn es z.B wie hier für die Pers. zusätzliche Arbeit bedeutet.

Parallel sollte auch der Vorgesetzte Druck machen, da er die Stelle ja schneller ausschreiben kann. Theoretisch könnte er das ja auch jetzt schon zum 01.04., aber auch da wird oft ein Riegel vorgeschoben, weil ja noch eine AN da ist. Und, eine besetzte Stelle, ist eine besetzte Stelle, unabhängig von der Motivation der MA.