Hallo,
meine Frau wechselte im Nov. 22 vom Bundespolizeipräsidium (BPOLP) zu einem Ministerium (im geh. Dienst mit einer A10) im Rahmen einer Abordnung. Im letzten Monat der Beschäftigung bei der BPOLP bekam sie von dort eine Beurteilung.
Nun fragte Sie nach Übernahme, wann als nächstes die Möglichkeit einer Beförderung für sie sein würde. Hier wurde ihr mitgeteilt (vom Chef und der Personalabteilung), da sie Ende Nov. 22 nicht zum Zeitpunkt der Regelbeurteilungen dort beschäftigt war und die der BPOLP für das Ministerium keine Gültigkeit hat, sie erst einmal die nächste Regelbeurteilung Ende 2024 abwarten müsste und daher frühestens 2025 befördert werden könnte.
Wir haben nunmehr überlegt das ganze schriftlich anzufragen und zu bentragen, dass die Beurteilung der BPOLP entsprechend "umgewandelt" werden soll.
Daher meine Fragen
1. Stimmt die Aussage der Personalabteilung / des Vorgesetzten?
2. Hätte so ein hilfsweiser Antrag Sinn?
Vielen Dank.