Hallo,
ich bin Kommunalbeamter, und aufgrund längerer Krankheit wurde ich zum Amtsarzt geschickt.
Das Gutachten liegt nun mittlerweile vor, mit dem Ergebnis, dass die Dienstfähigkeit innerhalb der nächstan 6 Monate nicht wiederhergestellt sein wird.
Mein Dienstherr hat mir daher schon mitgeteilt, dass eine Versetzung in den Ruhestand unumgänglich sei.
Für mich wäre das auch in Ordnung, da ich insbesondere aufgrund meiner körperlichen Beschwerden, die mich letzendlich auch dienstunfähig machen, mich selbst nicht mehr imstande sehe, Dienst (mit viel Außenterminen) zu leisten.
Nun möchte aber mein Dienstherr mich nicht nach Art. 66 BayBG (Zwangspensionierung) in den Ruhestand versetzen, sondern ich solle einen Antrag nach Art. 65 Abs. 3 BayBG auf Versetzung in den Ruhestand stellen.
Die Gründe sind mir nicht klar, wurden mir auch nicht mitgeteilt.
Daher meine Frage: welche Vor-/Nachteile habe ich bzw. mein Dienstherr bei den beiden Verfahren ?
Einen eigenen Antrag hätte ich dann ja schon in den letzten Monaten stellen können ?
Ist es nicht besser, wenn der Dienstherr einen in den Ruhestand versetzt ?
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Danke !