Entgeltordung TV-L Teil I und Teil II

Begonnen von Fred vom Jupiter, 27.09.2023 14:36

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Fred vom Jupiter

Hallo an alle, mal eine Frage:

Können Tarifbeschäftigte sowohl in Teil I und Teil II der Entgeltordnung TV-L eingruppiert werden.
Ca. 30% der Aufgaben werden aus Teil II in E6 erfüllt und ca. 70% aus Teil I in E8.
Da der Teil I überwiegt richtet sich die  Eingruppierung nach Teil I.
Ist dieses so richtig?

Gruß
Fred

oorschwerbleede

Die Bewertung einzelner Arbeitsvorgänge kann nach den unterschiedlichen Teilen erfolgen, ja. Sind denn alle AV in Teil I mit EG 8 bewertet oder nur Teile? Für die Eingruppierung ist die gesamte Stelle relevant - heißt, sind von allen AV die Mehrheit in der EG 8, ist die gesamte Stelle mit der EG 8 bewertet und du entsprechend eingruppiert. Ob es an Teil I oder Teil II liegt, ist da irrelevant.

Fred vom Jupiter

hallo jetzt noch eine Frage,

Tätigkeit in Teil I der Entgeltordnung in E5 mit ca. 70%

Tätigkeiten nach Teil II Nr. 12.1 in E6 mit wie gefordert mit 30% der Tätigkeit

Laut Teil II wäre die Eingruppierung in E6

Laut Teil I in E5

wo wäre jetzt die Eingruppierung?

Hoffe ihr könnt mir helfen

Viele Grüße

Fred

MoinMoin


Fred vom Jupiter

danke, das denke ich auch, wie wäre die Begründung

MoinMoin

70% der Arbeitsvorgänge sind EG5
das ist mehr als 50%
guckst du §12 Satz 4