...dann handelt es sich um eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt, der nur unter den in den im VwVerfG genannten Voraussetzungen zurückgenommen werden kann...
..hier ist der Vertrauensschutz zu beachten..nach dem SV durftest du nicht darauf vertrauen, eine Beförderungsurkunde für den hD zu erhalten...die Urkunde kann zurückgenommen werden...