Autor Thema: TVöD-Bund Jahressonderzahlung  (Read 4671 times)

NW

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TVöD-Bund Jahressonderzahlung
« am: 27.09.2023 15:45 »
Hallo ihr Lieben,

ich habe im August 2021, als Angestellte im öffentlichen Dienst-Bund bei der Bundesagentur für Arbeit begonnen. Mit der Novemberabrechnung habe ich dann auch 3/12 der Jahressonderzahlung erhalten.

Zum 01.12.2022 habe ich dann zur Bundeswehr gewechselt. Der Arbeitgeber ist weiterhin der Bund und auch die Entgeldstufe ist die selbe geblieben.
Zum Ende meiner Zeit bei der Bundesagentur habe ich am 30.11.2022 aber keine Sonderzahlung erhalten.

Nun kam mir die Frage, da mir doch eigentlich 11/12 der Sonderzahlung ohnehin zustanden und aber auch weil ich den Arbeitgeber ja ansich nicht gewechselt habe, hätte ich doch am 30.11.2022, 12/12 der Jahressonderzahlung erhalten müssen, oder?!

Ich freue mich von euch zu lesen. LG  8)


KakPuh

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Antw:TVöD-Bund Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 27.09.2023 15:53 »
Stichtag ist der 1.12., an dem du bei dem jeweiligen Arbeitgeber beschäftigt sein musst.

Bei der Bundesagentur passt es für den 1.12.21, aber August 21 - Dez. 21 sind doch 5 Monate, wieso hast du dann nicht 5/12 der Sonderzahlung erhalten? Am 1.12.22 warst du dort nicht beschäftigt, also erhältst du von der Bundesagentur keine Sonderzahlung für 22.

Bei der Bundeswehr passt der 1.12.22 dafür, allerdings warst du dann nur 1 Monat dort, nämlich den Dez., also würdest du 1/12 mit Bemessungsgrundlage Dezembergehalt erhalten.

Der Wechsel zum 1.12. war denkbar ungünstig, was die Jahressonderzahlung angeht.


NW

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Antw:TVöD-Bund Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 28.09.2023 07:59 »
Hallo KakPuh,

vielen Dank für deine Antwort  :)
Das war wirklich der denkbar schlechteste Zeitpunkt für einen Wechsel.

Bei der Bundeswehr habe ich mir sagen lassen, dass sie erst nach 3 oder 4 Monaten Beschäftigungszeitraum Sonderzahlungen auszahlen. Aber bei 1/12 wäre das ohnehin nicht sehr viel.

Für die Monate 08/21 - 12/21 habe ich mich vertippt. Ich meinte 4/12 erhalten zu haben. Da 1/12 mehr vermutlich nicht deutlich auffallen, kann es auch sein, dass es 5/12 waren. Ich habe es tatsächlich nicht nachgerechnet.

Ok also wenn ich dich richtig verstanden habe, steht mir seitens Bundesagentur für 2022, 0 Euro zu, da ich am 01.12.22 nicht mehr Beschäftigt war? Da zählen dann die 11 Monate zuvor nicht mit?!

Das ist seeeeehhhhhhrrrrr ärgerlich :(  :-\

ich1974

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Antw:TVöD-Bund Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 28.09.2023 13:04 »
Außerdem ist die tarifliche Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen ebenfalls bereits abgelaufen.

Johann

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Antw:TVöD-Bund Jahressonderzahlung
« Antwort #4 am: 28.09.2023 18:06 »
Genau aus dem Grund ist es auch eine Jahressonderzahlung. Damit bloß kein Anspruch entsteht und den Arbeitgebern Geld spart. Insbesondere wenn Angestellte zum denkbar schlechtesten Tag (also wie in deinem Fall) kündigen.

RadWirdKommen

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Antw:TVöD-Bund Jahressonderzahlung
« Antwort #5 am: 29.09.2023 09:57 »
Immer die 6 Monate Ausschlussfrist nicht vergessen. Wenn einem etwas auffällt dann kann man im Nachhinein immer nur für die letzten 6 Monate den Anspruch geltend machen.

Lorenzo von Matterhorn

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Antw:TVöD-Bund Jahressonderzahlung
« Antwort #6 am: 05.10.2023 09:46 »
https://intranet.res.bund.de/SharedDocs/Erlasse/Arbeits-und-Tarifrecht/2007/070417_Jahressonderzahlung.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Gemäß Nr.1.3 des vorstehend verlinkten Rundschreibens stand dir die Jahressonderzahlung 2022 in vollem Umfang zu. Betraf mich damals selbst und wird problemlos angewendet.

Jegliche Ansprüche sollten jedoch aufgrund der tariflichen Ausschlussfrist erloschen sein.

Nur du weißt, weswegen du dir erst jetzt Rat dazu holen wolltest.

McOldie

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Antw:TVöD-Bund Jahressonderzahlung
« Antwort #7 am: 05.10.2023 11:42 »
https://intranet.res.bund.de/SharedDocs/Erlasse/Arbeits-und-Tarifrecht/2007/070417_Jahressonderzahlung.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Gemäß Nr.1.3 des vorstehend verlinkten Rundschreibens stand dir die Jahressonderzahlung 2022 in vollem Umfang zu. Betraf mich damals selbst und wird problemlos angewendet.

Jegliche Ansprüche sollten jedoch aufgrund der tariflichen Ausschlussfrist erloschen sein.

Nur du weißt, weswegen du dir erst jetzt Rat dazu holen wolltest.

Der Link verwiestauf das nicht für Jedermann einsehbare Intranet.
Hier ein Link zur Rundschreibendatenbank:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2017/RdSchr_20171222.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Lorenzo von Matterhorn

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Antw:TVöD-Bund Jahressonderzahlung
« Antwort #8 am: 05.10.2023 15:10 »
Danke für den Hinweis.

Danisahne912

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Antw:TVöD-Bund Jahressonderzahlung
« Antwort #9 am: 23.10.2023 15:21 »
Hallo,
ich habe noch mal eine Frage zur JSZ. Ich habe auch einen Wechsel zum 01.09.2023 von TV-L zu TVöD vollzogen. In dem Rundschreiben vom BUND steht ja drin, dass die Zeiten beim TV-L angerechnet werden können.

Reicht es, einfach einen entsprechenden Antrag einzureichen, zwecks Prüfung? Oder gibt es da evtl. einen entsprechen den Vordruck?

Danke für eure Antwort.
LG

Sabine 21069

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Antw:TVöD-Bund Jahressonderzahlung
« Antwort #10 am: 26.11.2023 09:26 »
Hallo ich hätte auch eine Frage zum Thema JSZ.
Ich war bis Ende September im öffentlichen
Dienst  Krankenhaus beschäftigt, habe   zu diesem Datum selbst gekündigt und fing unmittelbar in einem anderen Krankenhaus wieder als Krankenschwester an. Nun meine Frage, steht mir eine Sonderzahlung des alten Arbeitgebers anteilsmäßig  für 9 Monate zu? Von meinem neuen Arbeitgeber erhalte ich anteilsmäßig für die Monate ab Oktober/ mein Eintritt diese Zahlung .
Danke für eure Antworten

McOldie

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Antw:TVöD-Bund Jahressonderzahlung
« Antwort #11 am: 26.11.2023 10:46 »
Es steht beim alten Arbeitgeber keine Sonderzahlung zu

Johann

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Antw:TVöD-Bund Jahressonderzahlung
« Antwort #12 am: 28.11.2023 10:26 »
https://intranet.res.bund.de/SharedDocs/Erlasse/Arbeits-und-Tarifrecht/2007/070417_Jahressonderzahlung.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Gemäß Nr.1.3 des vorstehend verlinkten Rundschreibens stand dir die Jahressonderzahlung 2022 in vollem Umfang zu. Betraf mich damals selbst und wird problemlos angewendet.

Jegliche Ansprüche sollten jedoch aufgrund der tariflichen Ausschlussfrist erloschen sein.

Nur du weißt, weswegen du dir erst jetzt Rat dazu holen wolltest.

Oh krass, gut zu wissen. Danke für den Link.
Ich bemühe mich gerade tatsächlich darum, vom TV-L in den TVöD Bund zu wechseln und hoffe darauf, das irgendwann im Laufe des nächsten Jahres umzusetzen. Da kommt es natürlich gelegen, die Ansprüche auf die JSZ nicht zu verlieren. Top! :)