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Rückwirkende korrigierende Eingruppierung in 9a

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Barney:

--- Zitat von: MoinMoin am 29.09.2023 06:46 ---Für Gehalt ja und du hast ja Gehalt bekommen. der 37 bezieht sich auf tarifliche Ansprüche, also hier die Höhe des Gehaltes.
Ob deine Forderung und damit der 37 nur das tariflichen monatliche Tabellenentgelt beinhaltete und die JSZ nicht, ist eine Detailfrage, die zu prüfen wäre.

--- End quote ---

Dankeschön!

Barney:
Die Stufenlaufzeit wird uneingeschränkt nachgezeichnet.  Wenn Du länger als die anderen da bist,  müsstest Du eine höhere Stufe haben, bzw. entsprechend  mehr Zeit in der Stufe zurück gelegt haben.
[/quote]

Ach so zum 2. Satz wollte ich noch schreiben: Ich bin vorher länger da gewesen, und hatte da die komplette Laufzeit der E5 durch und war zum Zeitpunkt der nun nachträglich richtigen Eingruppierung in E6/6. Die Eingruppierung ergab für mich aber trotzdem E9 Stufe 2, wie bei allen anderen, da es vom bestehenden Gehalt nicht reichte, um in die Stufe 3 zu kommen. Deshalb fing bei mir die E9 Stufe 2 genauso zu laufen an, wie bei allen anderen, da die Mindeststufe die 2 ist und sie dort eingestuft wurden, auch wenn sie eben vorher nicht so lange da waren. Deshalb auch für mich 3.000 weniger, weil die anderen die Differenz aus E6/5 zu 9/2 bekamen.

oorschwerbleede:

--- Zitat von: Barney am 29.09.2023 10:14 ---Die Stufenlaufzeit wird uneingeschränkt nachgezeichnet.  Wenn Du länger als die anderen da bist,  müsstest Du eine höhere Stufe haben, bzw. entsprechend  mehr Zeit in der Stufe zurück gelegt haben.

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--- Zitat ---Ach so zum 2. Satz wollte ich noch schreiben: Ich bin vorher länger da gewesen, und hatte da die komplette Laufzeit der E5 durch und war zum Zeitpunkt der nun nachträglich richtigen Eingruppierung in E6/6. Die Eingruppierung ergab für mich aber trotzdem E9 Stufe 2, wie bei allen anderen, da es vom bestehenden Gehalt nicht reichte, um in die Stufe 3 zu kommen. Deshalb fing bei mir die E9 Stufe 2 genauso zu laufen an, wie bei allen anderen, da die Mindeststufe die 2 ist und sie dort eingestuft wurden, auch wenn sie eben vorher nicht so lange da waren. Deshalb auch für mich 3.000 weniger, weil die anderen die Differenz aus E6/5 zu 9/2 bekamen.

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Also wenn ich mir die Tabellen aus dem Jahr 2018 anschaue, dann komme ich bei einer Höhergruppierung aus der EG6/6 immer in die EG9a/3 (vormals 9k). Wie kommt man denn auf die Stufe 2? Das würde ich mir von der Personalstelle detailliert darlegen lassen und im Zweifel die korrekte Zuordnung zu dem Zeitpunkt verlangen.

Lo sa:
Zur korrekten Stufenermittlung hat die TdL ein Eckpunktepapier mit allen möglichen Konstellationen herausgegeben, welches auch verständlich formuliert ist. Dort sind alle Fälle aufgeführt.

Dieses wurde den Personalvertretungen ebenfalls zur Verfügung gestellt. Wurde euch das nicht übermittelt?
Es fängt für einige beispielsweise schon beim BAT an. Je nachdem, was man früher vor dem TVL für ein Entgelt hatte, wurde man entsprechend in eine Zwischenstufe überführt, die 2008 in die nächste reguläre Stufe führte. Da das Vergleichsentgelt bei jedem je nach Alter u. a. anders aussah, kamen die einen z. B. in die Zwischenstufe zwischen 2 und 3, die anderen zwischen 3 und 4. Dies macht dann heute evtl. aus, ob man in der E9a in Stufe 5 oder 6 gelandet ist. Die E9 (k) hatte nämlich längere Stufenlaufzeiten als die E6, weshalb man heute nicht automatisch Stufe 6 sein muss, weil man es in der E6 bereits war.

Ich empfehle daher das Eckpunktepapier zum besseren Verständnis.

Barney:

--- Zitat von: Lo sa am 29.09.2023 10:28 ---Zur korrekten Stufenermittlung hat die TdL ein Eckpunktepapier mit allen möglichen Konstellationen herausgegeben, welches auch verständlich formuliert ist. Dort sind alle Fälle aufgeführt.

Dieses wurde den Personalvertretungen ebenfalls zur Verfügung gestellt. Wurde euch das nicht übermittelt?
Es fängt für einige beispielsweise schon beim BAT an. Je nachdem, was man früher vor dem TVL für ein Entgelt hatte, wurde man entsprechend in eine Zwischenstufe überführt, die 2008 in die nächste reguläre Stufe führte. Da das Vergleichsentgelt bei jedem je nach Alter u. a. anders aussah, kamen die einen z. B. in die Zwischenstufe zwischen 2 und 3, die anderen zwischen 3 und 4. Dies macht dann heute evtl. aus, ob man in der E9a in Stufe 5 oder 6 gelandet ist. Die E9 (k) hatte nämlich längere Stufenlaufzeiten als die E6, weshalb man heute nicht automatisch Stufe 6 sein muss, weil man es in der E6 bereits war.

Ich empfehle daher das Eckpunktepapier zum besseren Verständnis.

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Dankeschön, nein das haben wir nicht erhalten. Leider besteht unser Personalrat aus einer Person, die wegen Zeitmangel kaum was erledigen kann. Auf Nachfrage findet er auch immer nichts. Gibt es das Eckpunktepapier online irgendwo zum Nachlesen?

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