Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. der Eingruppierung in der P-Tabelle.
Folgende Sachlage:
Ein Arbeitnehmer schließt mitte April eine 2 jährige Fachweiterbildung ab. Die Vergütung im April erfolgt noch über die P8 Stufe 3.
Ab dem 1. Mai würde er nach Stufenlaufzeit von 3 Jahren ohne Fachweiterbildung in P8 Stufe 4 kommen.
Nun gibt es Mitte Mai eine Aufklärung vom Vorgesetzten über die neuen Tätigkeiten entsprechend der P9. Der Arbeitnehmer wird in die P9 eingruppiert.
Nun kommt die Frage:
Erfolgt die Vergütung im Mai nach
P9 Stufe 3 oder P9 Stufe 4?
Eigentlich doch P9 Stufe4 oder?
Wenn nach P9 Stufe 3 weiter bezahlt würde, müsste doch ein Änderungsvertrag rückwirkend zum April geschlossen werden, in dem noch Stufe 3 galt und da die Fachweiterbildung im April beendet wurde, auch die Differenz zwischen P8 Stufe 3 und P9 Stufe 3 nachträglich ausbezahlt werden.
Hoffe das war einigermaßen verständlich formuliert.
Vielen Dank