Autor Thema: Jahressonderzahlung Teilzeit  (Read 1188 times)

RadWirdKommen

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Jahressonderzahlung Teilzeit
« am: 29.09.2023 09:55 »
Die Jahressonderzahlung berechnet sich ja auf das Gehalt von Juli bis September. Wenn man z.b 80% in Teilzeit gearbeitet hat dann bekommt man auch nur 80% der JSZ im Vergleich zur Vollzeit. Wenn man nun aber ab November auf 40% Teilzeit geht, wieviel JSZ bekommt man dann? Immer noch die 80%? Oder was passiert wenn man im Dezember in 40% Teilzeit geht. Würde dies einen Unterschied machen?

McOldie

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Antw:Jahressonderzahlung Teilzeit
« Antwort #1 am: 29.09.2023 12:04 »
Der Bemessungszeitraum bleibt Juli bis September. Lediglich bei einer Änderung der Entgeltgruppe gilt als Stichtag der 1. September.Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 1. September, aber vor dem 2. Dezember begonnen hat, tritt an die Stelle des 1. September der Tag der Einstellung. Vor oder nach dem maßgeblichen Stichtag eintretende Veränderungen in der EntgGr. bleiben unberücksichtigt.

RadWirdKommen

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Antw:Jahressonderzahlung Teilzeit
« Antwort #2 am: 30.09.2023 12:50 »
Vielen Dank! Dann hatte ich das so schon richtig verstanden.