Autor Thema: [Allg] Zulassungsgründe zur Berufung  (Read 1572 times)

Wolly1973

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[Allg] Zulassungsgründe zur Berufung
« am: 29.09.2023 10:31 »
Hallo,
hat jemand von Euch Erfahrungen / Kenntnisse über mögliche Gründe, die im Verwaltungsrecht eine Zulassung zur Berufung ermöglichen?
Es geht um eine Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt. Dieser stützt sich zentral auf eine Gesetzesvorschrift. Diese Vorschrift wurde in den letzten Jahren geändert. Von einer soll-Vorschrift hin zu einer Muss-Vorschrift.
Wenn nun ein Verwaltungsgericht in erster Instanz die Klage abweist und als Bemessungsmaßstab die veraltete Soll-Vorschrift zugrunde legt, obwohl die Muss-Vorschrift für den Fall bereits gilt, ist das dann ein gravierender Fehler, der die Chancen erhöht, dass eine Berufung zugelassen wird?
Kann man beanspruchen, dass die gerichtliche Überprüfung anhand des des geltenden Gesetzes im Berufungsverfahren quasi nachgeholt wird? Im Prinzip ist doch gar kein angemessen Rechtsschutz gewährleistet wenn nicht mehr gültige Gesetzestexte zugrunde gelegt werden. Zwischen Soll- und Mussvorschrift ist doch schon ein Unterschied, der gewichtig sein könnte.
Meint ihr ein solcher Fehler erhöht die Chancen, dass eine Berufung zugelassen wird?
« Last Edit: 01.10.2023 02:59 von Admin2 »

boysetsfire

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Antw:[Allg] Zulassungsgründe zur Berufung
« Antwort #1 am: 02.10.2023 08:18 »
Zwischen Soll- und Mussvorschrift ist doch schon ein Unterschied, der gewichtig sein könnte.

Ich glaube nicht, dass der Unterschied gewichtig ist. Eine Soll-Vorschrift ist eigentlich eine Muss-Vorschrift:

Soll-Vorschriften gestatten Abweichungen von der gesetzlichen Regel nur in atypischen Ausnahmefällen, in denen
das Festhalten an dieser Regel auch unter Berücksichtigung des Willens des Gesetzgebers nicht gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 Rn. 26).