Autor Thema: Wechsel innerhalb Land Berlin von E10 zu E11  (Read 2295 times)

acg146

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Hallo in die Runde,

ich habe aktuell ein tarifrechtliches Dilemma, verbunden mit ein paar Fragen.

Ich bin seit dem 01.02.2019 unbefristeter Tarifangestellter des Landes Berlin, vertreten durch ein Bezirksamt.
Zum 01.02.2022 erfolgte eine Höhergruppierung durch Mehrverantwortung von E9b (Stufe 2) auf E10 (Stufe 2).
Gestern erhielt ich eine telefonische Zusage (vorbehaltlich der Gremien die in ca. 3 Wochen entscheiden) für eine ebenfalls unbefristete E11-Stelle bei einer Senatsverwaltung. Man teilte mir dort mit, dass allerdings die Stufe, die bei mir im Februar 2024 auf Stufe 3 wechseln würde, dann wieder für 2 weitere Jahre bei Stufe 2 beginnen würde.
Doch E10 Stufe 3 ist mehr als E11 Stufe 2.

Ich werden meine aktuelle Amtsleitung nächste Woche über die Lage informieren. Doch welche Möglichkeiten gäbe es?
-Kann das Bezirksamt, angenommen das Ersuchen der Senatsverwaltung kommt Ende Oktober 2023 an das BA, diese bis zum 15.02. bzw. 01.03.2024 verzögern? Personalmangel könnte als Grund dienen.
-Kann der Bezirk (sofern ich ihn dazu bewegen kann) der Senatsverwaltung zunächst nur eine Abordnung z.B. bis zum 01.03.2024 anbieten? So könnte man bei Nichtgefallen beim Senat wieder zurück.

Beste Grüße und vielen Dank für Rückmeldungen!

oorschwerbleede

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Antw:Wechsel innerhalb Land Berlin von E10 zu E11
« Antwort #1 am: 29.09.2023 14:23 »
Die Frage ist doch, zu welchem Termin die neue Tätigkeit aufgenommen werden wird. Wenn du noch in der 10/2 bist und wechselst, wirst du in die 11/2 höhergruppiert und die Stufenlaufzeit fängt wieder von vorn an. Erfolgt erst der Stufenaufstieg in die 10/3 und dann der Wechsel wirst du in die 11/3 höhergruppiert, da die 11/2 nicht das Tabellenentgelt der 10/3 erreicht. Nachzulesen in § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L:

"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen
Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt
erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2".

acg146

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Antw:Wechsel innerhalb Land Berlin von E10 zu E11
« Antwort #2 am: 29.09.2023 16:12 »
@oorschwerbleede

Das ist mir schon klar. Die Frage ist ja, wie und ob man den Zeitpunkt des Wechsels beeinflussen kann, da ich ungerne zwei weitere Jahre in Stufe 2 wäre.
Nach Aussage der Büroleitung der Senatsverwaltung „bleibt die Stufe unberührt, da die bisherige Tätigkeit mit der Neuen vergleichbar ist“. Nur würde das bei einem Wechsel während Stufe 2 wohl bedeuten, dass besagte Stufe 2 von vorne beginnt.

cyrix42

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Antw:Wechsel innerhalb Land Berlin von E10 zu E11
« Antwort #3 am: 30.09.2023 12:30 »
Die Antwort der Senatsverwaltung finde ich irritierend, denn die Stufenlaufzeit hat nichts mit der Tätigkeit zu tun. Wenn die bisherige Tätigkeit mit der neuen vergleichbar ist, dürfte das eher heißen, dass keine Höhergruppierung stattfindet, sondern du in deiner bisherigen Entgeltgruppe bleibst (und natürlich die Stufenlaufzeit normal weiterläuft). Sollten dir dagegen höherwertige Tätigkeiten übertragen werden, so sind die Tätigkeiten ja gerade nicht vergleichbar, eine Höhergruppierung erfolgt und die Laufzeit in der dann erreichten Stufe der höheren Entgeltgruppe beginnt mit der Höhergruppierung bei Null.

Wie dein AG seine Aufgabenverteilung organisiert, kannst du als AN nur sehr mäßig beeinflussen. Du kannst natürlich anregen, dass dir die höherwertigen Aufgaben erst vorläufig und dann (mit erreichen der höheren Stufe) dauerhaft übertragen werden. Das hätte dann zur Auswirkung, dass du während der Zeit der vorübergehenden Übertragung in deiner alten Entgeltgruppe und Stufe verbleiben, aber einen Zuschlag in Höhe des Differenzbetrags auf den Wert, den du bei derzeitiger Höhergruppierung erhalten würdest, bekämst. Und wenn du dann in deiner bisherigen Entgeltgruppe die nächste Stufe erreicht hast, könnte dir die Tätigkeit dauerhaft übertragen werden, und du würdest dann entsprechend dieser dann höhergruppiert und eingestuft werden. Aber auf ein solches Vorgehen kann der AG sich einlassen, muss es aber natürlich nicht...

Unabhängig davon hast du natürlich immer die Wahl, ob du einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung zustimmst, oder nicht. Der Break-Even sollte selbst im ungünstigsten Fall bei <10 Jahren liegen. Wenn du also vor hast, noch mehr als 10 Jahre in dem bereich zu arbeiten, sollte sich der Wechsel auch dann lohnen, wenn du die 2 Jahre in Stufe 2 deiner derzeitigen Entgeltgruppe fast voll hast.

acg146

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Antw:Wechsel innerhalb Land Berlin von E10 zu E11
« Antwort #4 am: 30.09.2023 19:19 »
@cyrix42
Danke für die Ausführungen. Also hälst du die Aussage für falsch und ein Hinauszögern des Wechsels bis zum Februar für nicht zweckmäßig?

Grundsätzlich hab ich noch laut Rentenbescheid 36 Jahre bis zur Rente und eine Tätigkeit in dieser Senatsverwaltung war (zu diesem Thema bin ich u.a. vor 10 Jahren nach Berlin gezogen) lange ein Wunsch meinerseits. Daher sollte es sich wohl langfristig lohnen.

cyrix42

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Antw:Wechsel innerhalb Land Berlin von E10 zu E11
« Antwort #5 am: 30.09.2023 20:48 »
Also, wenn dir dein AG entgegenkommt und dir höherwertige Aufgaben erst nach dem Erreichen der höheren Stufe überträgt, dann ist für dich alles bestens. Du kannst dies natürlich versuchen; ich wollte nur darauf hinweisen, dass dies dann ein Entgegenkommen deines Arbeitgebers ist, was er tun kann, aber nicht muss.

Ob auf der neuen Stelle dir nun höherwertige Aufgaben übertragen werden, oder du vergleichbare Tätigkeiten fortsetzt, kann ich nicht beurteilen. Die zitierte Aussage der Senatsverwaltung ist in sich inkonsistend, dies habe ich angemerkt. Was nun gilt, kann ich nicht beurteilen.

Und abschließend: Die Frage, ob sich die Übernahme von höherwertigen Aufgaben lohnt, obwohl man zumindest in den nächsten Jahren schlechter gestellt sein kann im Vergleich zum Beibehalten der bisherigen Tätigkeiten, ist halt eine der Perspektive. Auf lange Sicht zahlt sich die Höhergruppierung immer aus. Aber, das kann eben auch erst einige Jahre in der Zukunft anfangen, sich zu rechnen. Da muss man selbst abwägen, was man will...

acg146

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Antw:Wechsel innerhalb Land Berlin von E10 zu E11
« Antwort #6 am: 30.09.2023 21:27 »
Aber wenn ich meine aktuelle Dienstelle dazu bringen könnte, mich zB ab dem 01.12.2023 für 3 Monate mit dem Ziel einer Versetzung abzuordnen, dann würde der offizielle Stellenwechsel zum 31.02.2024 und damit nach dem Wechsel zu Stufe 3 erfolgen.
Sofern die Aussage der Senatsverwaltung mit dem „stufengleichen Wechsel“ stimmt, hätte ich dann ja doch die E11 Stufe 3, oder?
Eine Abordnung hätte für den Bezirk zumindest den Vorteil, dass ich bei Nichtgefallen zurückkommen könnte und es gibt da noch ein paar weitere Argumente die bei einem persönlichen Gespräch mit den zuständigen Personen genannt werden könnten.

Muschebubu

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Antw:Wechsel innerhalb Land Berlin von E10 zu E11
« Antwort #7 am: 01.10.2023 11:05 »
Oder den Nachteil, dass du die Stelle blockierst. Eigentlich sind gerade die Senatsverwaltungen immer fleißig dabei Dinge möglich zu machen, die in den Bezirken nicht gehen. In deinem Fall mutmaße ich dann mal, dass es genügend Bewerber gab und damit Alternativen, dass es keines Lockmittels bedarf. Wenn du nicht zu den Konditionen willst, will das vielleicht noch wer anderes.

acg146

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Antw:Wechsel innerhalb Land Berlin von E10 zu E11
« Antwort #8 am: 01.10.2023 17:55 »
@Muschebubu
Es ist halt so, dass in meiner aktuellem Stelle von 11 Planstellen 3 Stellen unbesetzt sind und auch eine aktuelle Ausschreibung zum 06.10. sicher erneut nicht genug qualifizierte Bewerber ergibt. Das Problem haben wir seit Jahren.
Daher weiß ich eben nicht, ob bei einer Abordnung von 3 Monaten dieses Argument wirklich stichhaltig ist.

MoinMoin

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Antw:Wechsel innerhalb Land Berlin von E10 zu E11
« Antwort #9 am: 02.10.2023 08:28 »
Aber wenn ich meine aktuelle Dienstelle dazu bringen könnte, mich zB ab dem 01.12.2023 für 3 Monate mit dem Ziel einer Versetzung abzuordnen, dann würde der offizielle Stellenwechsel zum 31.02.2024 und damit nach dem Wechsel zu Stufe 3 erfolgen.
Sofern die Aussage der Senatsverwaltung mit dem „stufengleichen Wechsel“ stimmt, hätte ich dann ja doch die E11 Stufe 3, oder?
Eine Abordnung hätte für den Bezirk zumindest den Vorteil, dass ich bei Nichtgefallen zurückkommen könnte und es gibt da noch ein paar weitere Argumente die bei einem persönlichen Gespräch mit den zuständigen Personen genannt werden könnten.
Stellen sind tariflich unbeachtlich, es kommt auf den Zeitpunkt der Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten an.
Welche Dienststelle dir nur vorübergehend was überträgt ist wumpe.

acg146

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Antw:Wechsel innerhalb Land Berlin von E10 zu E11
« Antwort #10 am: 03.10.2023 10:47 »
@Moinmoin
Also wäre eine Abordnung bis zum 29.02. für mein Ziel somit sinnlos, da ich so nicht zum 01.02. in die E10 Stufe 3 kommen würde?

JC83

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Antw:Wechsel innerhalb Land Berlin von E10 zu E11
« Antwort #11 am: 04.10.2023 09:01 »
Aber wenn ich meine aktuelle Dienstelle dazu bringen könnte, mich zB ab dem 01.12.2023 für 3 Monate mit dem Ziel einer Versetzung abzuordnen, dann würde der offizielle Stellenwechsel zum 31.02.2024 und damit nach dem Wechsel zu Stufe 3 erfolgen.

In Berlin ist vieles möglich :-)

Sofern die Aussage der Senatsverwaltung mit dem „stufengleichen Wechsel“ stimmt, hätte ich dann ja doch die E11 Stufe 3, oder?
Eine Abordnung hätte für den Bezirk zumindest den Vorteil, dass ich bei Nichtgefallen zurückkommen könnte und es gibt da noch ein paar weitere Argumente die bei einem persönlichen Gespräch mit den zuständigen Personen genannt werden könnten.

Ja, du bist dann in E11/3. Fallen Stufenerhöhung und Höhergruppierung auf denselben Tag, wird immer erst hochgestuft und dann höhergruppiert.

Zumindest aus meiner Erfahrung findet das Konstrukt "Abordnung" bei einer Höhergruppierung und Versetzung zu einer anderen Dienststelle nicht statt - weshalb auch? Du hast ja ein VG erfolgreich bestanden und bist entsprechend für diese Stelle ausgewählt worden.

Vorschlag:

Geh proaktiv auf deine Leitung zu und schlage den 01.02.2024 als Versetzungstermin vor, sodass noch eine gute Übergabe deiner aufgaben etc. realisieren kannst.

acg146

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Antw:Wechsel innerhalb Land Berlin von E10 zu E11
« Antwort #12 am: 04.10.2023 13:11 »
Ich habe meinen Vorgesetzten heute über den Sachverhalt informiert. Er sicherte mir zu, bei der Amtsleitung (da unser Bereich bei der Bezirksbürgermeisterin angegliedert ist die Bzbm) sich persönlich dafür einzusetzen, dass das Bezirksamt eine Abordnung anstrebt, damit ich im Falle des Nichtgefallens beim Senat zum Bezirksamt "zurück kann".

Ich bitte daher nochmal konkret um Auskunft, ob ich z.B. im Falle einer Abordnung vom 01.01.2024 bis zum 31.03.2024 dennoch im Februar 2024 in Stufe 3 komme, obwohl ich zum 01.01.2024 neue Aufgaben bei der Senatsverwaltung übernehme? Ansonsten würde die Abordnung ja nur eine gewisse Rücksicherung bringen, aber keine Stufe 3, was ja mein eigentliches Hauptziel ist.

Ich befürchte nämlich, dass ich meine neue Dienststelle verärgern würde, wenn ich alternativ erst zum 15.02.2024 wechseln würde.