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[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV

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Saxum:
Es sind ja auch keine tatsächlichen jährlichen Steigerungen, sondern dient auch eher als orientierungsmaßstab. Die dazu zugrundeliegenden Statistiken haben, wie es für einen fairen Vergleich passend ist, den Beitragssprung auf die Jahre verteilt bzw. geglättet. Ja, wann die Beitrage steigen dürfen ist Minimum in § 203 VVG festgelegt und geschieht auch nicht einfach so nach Laune des Versicherers. Jedoch kann es vorkommen, dass eine Gesellschaft dazu entscheidet die Beitragserhöhung etwa aufs nächste Jahr zu legen etc. Daher relativiert eine "Glättung" auf die Einzelnen Jahren eine Beitragssteigerung insoweit, dass etwa eine Steigerung von XY% nicht einen direkt umhaut. bzw. relativiert diesen Eindruck von "happigen Erhöhungen".

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