Autor Thema: Frage zur Beamtenversorgung  (Read 3745 times)

meier2000

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Frage zur Beamtenversorgung
« am: 01.10.2023 12:45 »
Der Bundesbeamte erhält Pension (Versorgungsbezüge) durch die Bundesanstalt Post und Telekommunikation. Ebenso erhält der Beamte noch eine Rente der Deutschen Rentenversicherung (DR), die angerechnet wird. Anscheinend bis zur Höhe des Ruhegehaltsatzes, hier 71,75%.
Nach dem Tod der Ehefrau beantragt der Beamte Witwerrente, die bewilligt wird, jedoch unter Berücksichtigung der Pension und der eigenen Rentenzahlungen der DR. Soweit bekannt und nachvollziehbar.

Es stellt sich nun die Frage, ob die Witwerrente vollständig beim Versorgungsbezugsempfänger verbleibt, oder ob diese teilweise oder vollständig durch die Bundesanstalt angerechnet wird.
Sich somit nichts an der monatlichen Auszahlung des Bundesanstalt ändert und die Witwerrente nunmehr eine weitere regelmäßige Zahlung ist.
(Gilt hier § 55 Absatz 3, Satz 1 BeamtVG?)

Danke

clarion

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Antw:Frage zur Beamtenversorgung
« Antwort #1 am: 02.10.2023 07:33 »
Sofern die Witwenrente aus der erarbeiteten Rente der Frau herrührt gilt Satz 3.  Allerdings wird nach dem Sterbevierteljahr die Hinterbliebenenrente reduziert,  wenn eigene Einkünfte,  insbesondere eine eigene Rente und Pension vorhanden sind. Genaueres ergibt eine Beratung bei der DRV.

herbstsonne83

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Antw:Frage zur Beamtenversorgung
« Antwort #2 am: 18.10.2023 12:06 »
und als kleiner Hinweis... leg schon mal Geld zurück. Denn wenn du die Steuererklärung machst, darfst du dann richtig schön blechen. Meine Mutter muss jedes Jahr 1000€ ans Finanzamt zurücküberweisen, weil sie Witwenrente zusätzlich zu ihren Einkünften bezieht.

meier2000

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Antw:Frage zur Beamtenversorgung
« Antwort #3 am: 30.10.2023 09:27 »
Hier heißt es jedoch: "...Als Renten im Sinne des Absatzes 1 gelten nicht 1. bei Ruhestandsbeamten (Absatz 2 Nr. 1) Hinterbliebenenrenten aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit des Ehegatten". Wenn daraus nun abgeleitet wird: "Dies bedeutet, dass die Witwerrente teilweise oder vollständig auf die Versorgungsbezüge des Beamten angerechnet wird", dann muss das schon erklärt werden.
Auch wird häufig nicht zwischen Witwenrente und Witwengeld unterschieben. Dass Witwengeld angerechnet wird, ist unstrittig.

Ich würde mir über eine Erläuterung freuen.

Rentenonkel

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Antw:Frage zur Beamtenversorgung
« Antwort #4 am: 30.10.2023 13:59 »
Kurz und Knapp:

Bei Anrechnung von Einkommen auf eine (zweite) Leistung gibt es immer nur eine Richtung.

Bei einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird das eigene Einkommen (eigene Pension und eigene Altersrente der DRV) dort angerechnet.

Eine Anrechnung der Witwerrente auf einen eigenen Versorgungsanspruch oder auf die eigene, gesetzliche Altersrente erfolgt nicht.