Autor Thema: [RP] Laufbahnwechsel durch Abordung auf Stelle im höheren Dienst?  (Read 1037 times)

JohnnyT76

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hallo@all,

ich arbeite zur Zeit im gehobenen Dienst in der Justiz RLP als Beamter auf Lebenszeit (A10) und soll im Mai 2024 in die A11 befördert werden. Abschlüsse habe ich das 1. Staatsexamen Rechtswissenschaften/ Mag. iur. (Heidelberg) und ein Diplom Wirtschaftsinformatik (DH). Zudem mache ich gerade privat berufsbegleitend einen LL.M. IT und Recht. Vor meinem Einstieg in den öffentlichen Dienst 2020 habe ich 15 Jahre in der Privatwirtschaft gearbeitet.

Nun ist es so, dass in allen anderen Resorts neben der Justiz Magister oder Diplom als Zugangsvoraussetzung in den höheren Dienst ausreichend sind, die Justiz aber noch weit davon entfernt ist, den höheren Dienst trotzt Fachkräftemangel und Digitalisierungsstau für andere außer den Volljuristen zu öffnen.

Der Datenschutzbeauftrage des Landes bietet nun gerade eine Referentenstelle Datenschutz (bis TVL-14) an und schreibt dazu "Die Stellenbesetzung mit Beamt:innen kann aufgrund der Befristung ausschließlich im Wege der Abordnung erfolgen.". Wie muß ich mir das konkret vorstellen, falls ich genommen würde? Mein derzeitiger Dienstherr ordnet mich bei gleicher Besoldung ab und ich bin weiterhin im gehobenen Dienst? Oder Abordnung in den höheren Dienst mit entsprechener Besoldung?

Danke für eure Ideen,

JohnnyT

Eukalyptus

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Du müsstest zunächst erfragen, ob die Stellenbesetzung auch mit Beamten erfolgen kann. Es wurde nur eine Aussage zu Beamtinnen getroffen. Unter der Annahme dass der Landesdatenschutzbeauftragte dies bejaht, du weiterhin die Bildungsvoraussetzung für den hD erlangtest  und du anschließend genommen würdest und der schlußendlichen  Annahme dass der Dienstherr deiner Abordnung zustimmte, würdest  du sicherlich als Beamter des gD abgeordnet, denn du hast die Laufbahnbefähigung hD noch nicht.

JohnnyT76

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würdest  du sicherlich als Beamter des gD abgeordnet, denn du hast die Laufbahnbefähigung hD noch nicht.

Ok, danke für deine Antwort. Gehe eigentlich davon aus, dass der Mag. iur. als dem Master vergleichbar überall außer in der Justiz als Zugangsvoraussetzung für den höheren Dienst akzeptiert werden sollte. Schon klar, dass mir dieser nicht die Befähigung zum Richteramt und somit auch nicht den Zugang zu Berufen wie dem des Staatsanwalts, des Rechtsverteidigers oder des Notars ermöglicht.

Allerdings sehe ich auch die Problematik mit der Abordnung im Statusamt, so dass diese Stelle dann offensichtlich nicht für den Wechsel in den hD geeignet ist.

Gruß,

JohnnyT

Eukalyptus

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Eine Abordnung im alten Statusamt ist nicht das Problem, denn der Dienst wird dennoch auf einem Dienstposten des hD absolviert. Dies kann daher zur Laufbahnbefähigung führen, wenn die Bildungsvoraussetzung vorliegt.Ob das bei deinem anvisierten Abschluss zutrifft, kann ich nicht beurteilen.