hallo@all,
ich arbeite zur Zeit im gehobenen Dienst in der Justiz RLP als Beamter auf Lebenszeit (A10) und soll im Mai 2024 in die A11 befördert werden. Abschlüsse habe ich das 1. Staatsexamen Rechtswissenschaften/ Mag. iur. (Heidelberg) und ein Diplom Wirtschaftsinformatik (DH). Zudem mache ich gerade privat berufsbegleitend einen LL.M. IT und Recht. Vor meinem Einstieg in den öffentlichen Dienst 2020 habe ich 15 Jahre in der Privatwirtschaft gearbeitet.
Nun ist es so, dass in allen anderen Resorts neben der Justiz Magister oder Diplom als Zugangsvoraussetzung in den höheren Dienst ausreichend sind, die Justiz aber noch weit davon entfernt ist, den höheren Dienst trotzt Fachkräftemangel und Digitalisierungsstau für andere außer den Volljuristen zu öffnen.
Der Datenschutzbeauftrage des Landes bietet nun gerade eine Referentenstelle Datenschutz (bis TVL-14) an und schreibt dazu "Die Stellenbesetzung mit Beamt:innen kann aufgrund der Befristung ausschließlich im Wege der Abordnung erfolgen.". Wie muß ich mir das konkret vorstellen, falls ich genommen würde? Mein derzeitiger Dienstherr ordnet mich bei gleicher Besoldung ab und ich bin weiterhin im gehobenen Dienst? Oder Abordnung in den höheren Dienst mit entsprechener Besoldung?
Danke für eure Ideen,
JohnnyT